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Dieselskandal: So können betroffene VW-Besitzer Geld zurückbekommen

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Der VW-Abgasskandal erschütterte 2015 die Auto-Industrie.
Der VW-Abgasskandal erschütterte 2015 die Auto-Industrie. © dpa/Patrick Pleul

Nachdem die Manipulation an Motoren von VW im Dieselskandal aufgeflogen sind, haben viele Käufer das Recht auf Schadensersatz - jedoch ist das nicht garantiert

Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Mai ist erstmals höchstrichterlich festgestellt, dass der Volkswagen seine Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Für viele Diesel-Kläger ist das der Durchbruch - auch wenn noch Fragen offen sind.

Dieselskandal: VW ist zu Schadenersatz verpflichtet

Unstrittig war, dass VW* Millionen Fahrzeuge mit einer illegalen Abgastechnik ausgestattet hat. Mit dem BGH-Urteil steht nun fest: Der Konzern ist klagenden Käufern deshalb zu Schadenersatz verpflichtet. VW habe nicht nur die Behörden systematisch getäuscht, sondern sich auch gegenüber den Kunden "besonders verwerflich" verhalten. Diese hätten sich in vollstem Vertrauen für einen VW-Diesel entschieden - und tatsächlich ein Auto bekommen, das "nicht voll brauchbar war". Es habe immer die Gefahr bestanden, dass der Schwindel auffliegt und das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Autos aus dem Verkehr zieht.

Wie genau sieht der Schadenersatz aus? Im Grunde muss VW den Kauf ungeschehen machen, also das Auto zurücknehmen und dem Kunden das gezahlte Geld erstatten. Das gilt sogar für Gebrauchtwagen aus zweiter Hand. Allerdings berücksichtigt das BGH-Urteil, dass die Käufer das Auto einige Zeit gefahren und damit auch davon profitiert haben. Diese Nutzung müssen sie sich anrechnen lassen. Es gibt also nicht den vollen Preis zurück. Das Geld wird auch nicht mit der Gießkanne an alle Betroffenen ausgeschüttet: Schadenersatz können nur noch die Kunden bekommen, die VW bereits verklagt haben und deren Verfahren noch läuft.

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Dieselskandal: Welche VW-Besitzer haben Anrecht auf Rückerstattung?

Kläger wie Herbert Gilbert aus Rheinland-Pfalz, dessen Fall nun als erster vor den BGH-Richtern gelandet ist. Seinen VW Sharan kauft er 2014 von einem freien Händler, gebraucht, für knapp 31.500 Euro. Als im Herbst 2015 der Dieselskandal auffliegt, fühlt er sich getäuscht. Auch in seinem Auto steckt ein Motor vom Typ EA189, dessen illegale Technik dafür sorgt, dass der Wagen die Abgas-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand einhält und nicht auf der Straße. Also verklagt er VW. Hätte er das gewusst, hätte er den Sharan nie gekauft, sagt er.

Gilberts Auto ist nicht viel gefahren. Beim Kauf hat es 20.000 Kilometer auf dem Tacho. Als das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz seinen Fall 2019 verhandelt, sind es gut 72.000 Kilometer. Die OLG-Richter nehmen an, dass der Sharan es auf eine Laufleistung von 300.000 Kilometern bringen würde. Aus diesen Werten errechnen sie die sogenannte Nutzungsentschädigung, in diesem Fall knapp 5.900 Euro. Diese Summe wird vom Kaufpreis abgezogen. Unterm Strich bekommt Gilbert also rund 25.600 Euro Schadenersatz zugesprochen. Doch dieser Betrag ist wohl eher eine Ausnahme, da viele Kläger mit ihren Autos viel mehr Kilometer zurückgelegt haben. Das bedeutet höhere Abzüge für die Kunden - und weniger Kosten für VW.

Dieselskandal: Rückerstattungen bei Betroffenen sind nicht garantiert

Ein Mann aus Leverkusen verklagte den Volkswagen-Konzern auf Rückerstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs, nachdem er sich im März 2016 einen gebrauchten VW Passat* gekauft hatte. Er sei über die Motorisierungssoftware getäuscht worden. Das Oberlandesgericht Köln (OLG) entschied jedoch, dass dem Mann keine Rückerstattung zusteht - aus einem simplen Grund.

Das zugehörige Online-Portal ist noch eine knappe Woche lang in Betrieb, es soll am 6. Juli geschlossen werden. Danach können Kunden nur noch per Post ihre Unterlagen einreichen, etwa Rechnungen von Anwälten.

Betroffene benötigen die Zugangsdaten für das Online-Portal. Diese werden per Post zugeschickt - seit dem 19. März verschickt Volkswagen diese. Die zuständigen Stellen für die Betroffenen sind laut der Verbraucherzentrale folgende:

VW-Käufer wollte wegen Dieselskandal Geld zurück

Die Klage des Leverkuseners wurde bereits in erster Instanz vom Landgericht Köln abgewiesen. Grund waren Zweifel daran, dass der Kläger über die manipulierten Motoren zum Zeitpunkt des Kaufes noch nicht Bescheid wusste. Der Dieselskandal und die damit einhergehende mediale Aufmerksamkeit nahm im Herbst 2015 seinen Anfang. Den VW Passat kaufte der Leverkusener erst circa ein halbes Jahr später. Das Urteil des Landgerichtes Köln wollte der Kläger jedoch nicht hinnehmen und zog vors Oberlandesgericht.

Dort habe er jedoch eingeräumt, bereits über die Medien von dem Abgasskandal gehört zu haben und den Verkäufer während des Verkaufsgespräches gefragt zu haben, ob das Fahrzeug davon betroffen sei. Der Verkäufer habe ihn auf die Möglichkeit hingewiesen, später ein Softwareupdate durchführen zu lassen. Daraufhin kaufte der Kläger das Auto.

(Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels hieß es, dass der Kläger "einen Fehler gemacht" habe, als er eingeräumt habe, bereits vom Abgasskandal zu wissen. Diese Formulierung war missverständlich, da es sich hierbei nicht um einen Fehler handelte, da der Kläger lediglich die Wahrheit sagte. Dies haben wir korrigiert.)

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Das Gericht ging deshalb von einer Musterformulierung in den Schriftsätzen der Kanzlei des Klägers aus, wie sie in einer Vielzahl von anderen Fällen verwendet wird. Darin hieß es nämlich, dass er keinerlei Kenntnis über den Dieselabgasskandal hatte. "Wer jetzt erstmals wegen seines EA-189-Diesels Ansprüche geltend macht, ist wegen Verjährung zu spät", sagt der ADAC-Rechtsexperte Markus Schäpe.

Darum entschied das OLG Köln (Urt. v. 17.3.2020, Az. 25 U 39/19), dass dem Leverkusener kein Schadensersatz zustehe. Zwar handle es sich bei der Softwaremanipulation durch VW möglicherweise um eine vorsätzliche sittenwidrige Täuschung, allerdings begründe sie nur dann einen Schadenersatz, wenn der Käufer davon nichts wusste.

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mit Material der dpa /fk/ök

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