Erlaubnis: Ab 14 Jahren darf man fahren, ein Führerschein wird nicht benötigt. Nur eine Person pro Scooter ist erlaubt.
Routen: E-Scooter dürfen nur auf Radwegen oder -streifen fahren, ansonsten auf der Fahrbahn. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu. Gegen die Einbahnstraße darf man nur fahren, wenn dies mit Zusatzschild "Elektrokleinstfahrzeuge frei" erlaubt ist. In München gibt es Fahrzonen und Abstellverbote – zu finden unter www.t1p.de/e-scooter-muenchen.
Ausstattung: Licht und Bremsen sind Vorschrift.
Geschwindigkeit: maximal 20 km/h.
Helm: Es gibt keine Helmpflicht.
Alkohol: Es gelten die selben Grenzwerte wie beim Autofahren. Unter 21 und Führerscheinneulinge: 0,0 Promille!
Versicherung: Eine Haftpflichtversicherung ist vorgeschrieben. Die Plakette wird aufgeklebt.
Ampeln: Es gelten die selben Lichtzeichen wie für Radfahrer.
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Volker Pfau