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Mehr Unfälle durch E-Scooter? Befürchtungen bisher nicht bestätigt

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E-Scooter werden stark kritisiert - zu Recht?
E-Scooter werden stark kritisiert - zu Recht? © dpa/Oliver Berg

Die Zulassung von E-Scootern auf deutschen Straßen hat in den letzten Monaten viel Diskussionsstoff geboten. Es wird Zeit, eine erste Bilanz zu ziehen.

Seit Mitte Juni sind Elektroroller in Deutschland zugelassen. Für die einen sind die kleinen Flitzer ideale Fahrzeuge, um kurze Strecken in der Stadt zurückzulegen. Für andere sind sie wegen der rücksichtslosen Fahrer ein weiteres Ärgernis. Wir haben uns umgehört, welche erste Erfahrungen die Stadt München, die Polizei, Versicherungen und die Krankenhäuser mit den Flitzern gemacht haben.

Die E-Scooter-Bilanz der Stadt München

Aktuell sind in München sechs Anbieter vertreten, die rund 6.000 E-Scooter in der Stadt verteilt haben. Diese Anbieter haben eine Freiwillige Selbstverpflichtungserklärung zur Zusammenarbeit und Einhaltung städtischer Regeln unterschrieben. Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) bestätigt gegenüber unserer Redaktion, dass der Austausch mit den Verleihern funktioniere und die Unternehmen die städtischen Vorgaben umsetzen.

In der Verordnung des Bundes sind übrigens keine gesonderten Regelungsmöglichkeiten für Kommunen vorgesehen – das Abstellen von E-Scootern zur gewerblichen Vermietung benötigt keine besondere Genehmigung. Probleme mit den Scootern können unter der speziell für Elektrokleinstfahrzeuge eingerichteten Mailadresse ekf.kvr@muenchen.de gemeldet werden. Es sei aber bislang nur eine unüberschaubare Zahl an Beschwerden über z.B. falsch abgestellt E-Scooter eingegangen. Auch sind dem KVR bislang von Baureferat und Straßenreinigung keine Auffälligkeiten über eine verstärkte Verschmutzung durch mutwillig beschädigte oder entsorgte E-Scooter bekannt.

Unfälle mit E-Scootern

Die Befürchtungen der Unfallchirurgen und Notaufnahmen waren groß, da es auf den E-Scootern keine Helmpflicht gibt. Es kam aber vor allem zu Verletzungen an Armen und Beinen nach Stürzen, aber nicht in dem Maß, wie befürchtet, ergab eine Umfrage unter den Notaufnahmen der Münchner Krankenhäuser. Während des Oktoberfestes gab es eine merkliche Steigerung: Da mussten viele alkoholisierte Sturzopfer behandelt werden – so meldete das Klinikum Innenstadt über 20 Patienten, viele von ihnen mit Brüchen.

E-Scooter: Die Bilanz der Polizei

Im Zeitraum zwischen 15. Juni und 21. Oktober vermeldeten die Ordnungshüter in München 84 Unfälle, davon 57 mit Personenschaden. Anzeigen wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) wurden 811 ausgestellt, wegen Verstoßes gegen die Promillegrenzen (§ 24a StVG) gab es 760 Anzeigen. Mit Drogen am Lenker wurden 78 Menschen erwischt, zudem meldete die Polizei München 87 verhinderte Trunkenheitsfahrten.

Auch interessant: Was mit den Elektro-Rollern im Herbst passiert?

E-Scooter und Versicherungen

Aktuelle Zahlen über die Kosten für die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung liegen noch nicht vor, teilte uns der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV mit – der Zeitraum sei noch zu kurz, um bereits eine Schadensbilanz zu ziehen. Erst im kommenden Jahr werde man ein Branchenbild erstellen können, so der GDV. Die günstigsten Versicherungen für die am 28. Februar 2020 endende Versicherungsperiode kosten derzeit ab rund zehn Euro.

Die Regeln für die Elektro-Roller

Erlaubnis: Ab 14 Jahren darf man fahren, ein Führerschein wird nicht benötigt. Nur eine Person pro Scooter ist erlaubt.

Routen: E-Scooter dürfen nur auf Radwegen oder -streifen fahren, ansonsten auf der Fahrbahn. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu. Gegen die Einbahnstraße darf man nur fahren, wenn dies mit Zusatzschild "Elektrokleinstfahrzeuge frei" erlaubt ist. In München gibt es Fahrzonen und Abstellverbote – zu finden unter www.t1p.de/e-scooter-muenchen.

Ausstattung: Licht und Bremsen sind Vorschrift.

Geschwindigkeit: maximal 20 km/h.

Helm: Es gibt keine Helmpflicht.

Alkohol: Es gelten die selben Grenzwerte wie beim Autofahren. Unter 21 und Führerscheinneulinge: 0,0 Promille!

Versicherung: Eine Haftpflichtversicherung ist vorgeschrieben. Die Plakette wird aufgeklebt.

Ampeln: Es gelten die selben Lichtzeichen wie für Radfahrer.

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Volker Pfau

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