Ausrangierte Räder, die nicht mehr fahrtüchtig sind, dürfen allerdings nicht einfach an irgendeinem Laternenmast geparkt und vergessen werden. Das Gleiche gilt für Fahrräder, die - ohne wegerechtliche Erlaubnis - als Werbemittel zum Beispiel auf einer Verkehrsinsel oder in der Fußgängerzone angekettet werden und zum Beispiel auf ein Restaurant hinweisen. Auch diese werden schließlich kostenpflichtig entfernt.
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