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Falsche Kilometerangabe kann teuer werden

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Wenn man den Tachostand nicht kennt, sollte man besser keine oder nur ungefähre Angaben machen.
Wenn man den Tachostand nicht kennt, sollte man besser keine oder nur ungefähre Angaben machen. © -

Eine falsche Angabe der Gesamtkilometerleistung des Fahrzeugs nach einem Autounfall kann finanziell gravierende Folgen haben. Auch so genannte "Wenigfahrer" müssen aufpassen:

So bekam ein Versicherter keinen Ersatz für sein als gestohlen gemeldetes Fahrzeug vom Landgericht Berlin zugesprochen, weil er einen falschen Kilometerstand angeben hatte. „Das geschieht immer wieder“, sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten zu dem Berliner Urteil (Aktenzeichen: 44 0 64/09). „Wer weiß schon seinen Tachostand exakt auswendig.“ Die Rechtsprechung sei in diesem Fall nicht sehr verbraucherfreundlich.

Wer weniger Kilometer angibt, als tatsächlich auf dem Tacho stehen, macht sich angreifbar. Denn der Wert des Fahrzeugs ist natürlich geringer, desto mehr Kilometerleistung das Fahrzeug zu verzeichnen hat. Demnach müsste die Versicherung auch nur einen geringeren Zeitwert ersetzen. Der Versicherte handelt in Augen des Versicherers grob fahrlässig und verletzt die Vertragsobliegenheiten. Der Versicherer darf die Leistungen dann kürzen, nach dem alten Versicherungsvertragsgesetz konnte er sie auch vollständig verweigern. „Die Versicherer bewerten jeden Fall einzeln. Aber mit 50 Prozent Leistungskürzung muss man rechnen“, sagt Rudnik. Das kann bei einem gestohlenen Neuwagen für den Versicherten teuer werden.

Im Zweifel keine Angabe machen

Bevor man eine falsche Angabe macht, sollte man lieber gar keine machen oder aber den Kilometerstand nur grob angeben, beispielsweise zwischen 50.000 und 60.000 Kilometern, rät der Versicherungsexperte.  Ähnlich problematisch kann eine falsche Kilometerangabe werden, wenn man einen Rabattvorteil des Versicherers nutzt.

Auch "Wenigfahrer müssen aufpassen"

Viele Unternehmen bieten vergünstigte Tarife für Wenigfahrer an, die beispielsweise maximal 12.000 Kilometer im Jahr fahren. Ereignet sich dann ein Unfall und bei der Angabe des Kilometerstandes kommt heraus, dass die Fahrleistung um einiges überschritten wurde, trägt der Versicherer zwar den Haftpflichtschaden, kann aber wegen der falschen Angabe eine Vertragsstrafe verhängen. „Rückwirkend ist dann ein höherer Beitrag fällig und zusätzlich bis zu 100 Prozent Prämienzuschlag“, sagt Rudnik. Das beläuft sich im Ernstfall auf eine gesamte Jahresprämie.

Grundsätzlich ist der Versicherte verpflichtet, seine Angaben nachträglich zu korrigieren, wenn er feststellt, dass er doch mehr Kilometer im Jahr fährt, als angegeben. Dasselbe gilt bei Rabatten für Alleinfahrer, bei denen nur der Fahrzeughalter als Fahrer versichert ist. Fährt ohne Notfall ein anderer den Wagen und es ereignet sich ein Unfall, kann der Versicherer ebenfalls eine Vertragsstrafe verhängen. „Wer Rabatte wahrnimmt, muss sie auch im Auge haben und gegebenenfalls die Angaben korrigieren“, rät Rudnik. Oftmals vergessen das die Versicherten, vor allem dann, wenn der Vertrag schon lange läuft. Daher empfiehlt es sich, jährlich sämtliche Versicherungspolicen einmal zu überprüfen.

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