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Fehler im neuen Bußgeldkatalog: Wird jetzt alles rückgängig gemacht?

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Ein Formfehler im neuen Bußgeldkatalog könnte nun eine Änderung herbeiführen, nachdem die neuen Regelungen stark kritisiert wurden. Die Bundesländer haben bereits eine Entscheidung getroffen.

Erst seit wenigen Monaten ist die StVO-Novelle und damit der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Doch bei vielen Autofahrern und Automobil-Clubs hat dies für viel Aufruhr gesorgt. Viele Kritiker bezeichnen die neuen Bußgelder als „unverhältnismäßig“, da Verstöße schnell mit einem Führerschein-Entzug geahndet werden. Verkehrsminister Andreas Scheuer kündigte bereits eine Anpassung der Regelungen an, damit das "Gerechtigkeitsempfinden" der Autofahrer wieder hergestellt werde. Wann die überarbeitete Fassung in Kraft treten soll, ist noch nicht klar. Allerdings könnte ein Formfehler im neuen Bußgeldkatalog nun alles ändern.

Formfehler im neuen Bußgeldkatalog: Fahrverbote sind wohl nichtig

Wie der ADAC berichtet, seien die vorgesehenen Fahrverbote des neuen Bußgeldkatalogs nichtig, weil der Verweis auf die notwendige Rechtsgrundlage fehle. Das Verkehrsministerium habe die Bundesländer deshalb aufgefordert, die Regelungen fürs Erste nicht mehr anzuwenden und stattdessen wieder von den alten Gebrauch zu machen.

Thüringens Infrastrukturminister Benjamin-Immanuel Hoff halte das laut ntv.de jedoch für keine gute Idee: „Es gibt keinen Grund, diese Regelungen nun zugunsten von Rasern zurückzunehmen.“ Andere Bundesländer hätten allerdings angekündigt, wieder den alten Bußgeldkatalog wirksam zu machen. ADAC-Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand fordert ein „bundeseinheitliches Vorgehen“, da eine unterschiedliche Vorgehensweise der Länder inakzeptabel sei. Nachdem das Saarland als Erstes wieder die alten Regelungen einführte, kündigten folgende Bundesländer an, dem Beispiel zu folgen:

Neuer Bußgeldkatalog unwirksam: Das müssen Autofahrer jetzt beachten

Wie ntv.de berichtet, hätten sich die Verfahren wegen eines möglichen Fahrverbots alleine im Mai 2020 verdoppelt. Für Betroffene stellt sich nun die Frage, ob bereits begonnene Verfahren und Sanktionen ebenfalls nichtig sind. Für Autofahrer gilt daher Folgendes:

Laut ntv.de arbeite die Regierung derzeit an einer Lösung für die Fälle, bei denen Verstöße bereits mit den Strafen des neuen Bußgeldkatalogs geahndet worden sind.

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Formfehler führt womöglich zur Anpassung des Bußgeldkatalogs

ADAC-Verkehrspräsident Hillebrand sieht durch den Formfehler im Bußgeldkatalog auch einen Vorteil. Da die Verhältnismäßigkeit der neuen Bußgelder und Strafen seitens Autofahrer und Automobil-Clubs häufig infrage gestellt wurde, biete sich jetzt die Möglichkeit zu einem ausgewogenen Verhältnis von Delikt und Sanktionen zu kommen und ein stärker abgestuftes System zu entwickeln.

Er betont allerdings, dass die Verkehrsvorschriften weiterhin gelten und eingehalten werden müssten. Die Rückkehr zu alten Regelungen sei „kein Freibrief für Raser". Außerdem seien andere Regeln der StVO-Novelle von dieser Nichtigkeit nicht betroffen. Alle Verhaltensregeln, vor allem die zum Schutz der Fahrradfahrer dienen, seien weiterhin in Kraft.

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