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Fahrer hinterlässt nach Parkrempler Botschaft an Auto - das Wichtigste fehlt

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Diesen Zettel fand ein Frau in Hagen an ihrem Opel vor.
Diesen Zettel fand ein Frau in Hagen an ihrem Opel vor. © Polizei Hagen

Nach einem Parkrempler hat der Unfallverursacher einen Zettel an der Windschutzscheibe hinterlassen. Mit der Botschaft wird die Geschädigte jedoch wenig anfangen können.

In der Ruhrgebietsstadt Hagen stellte eine 43-jährige Frau abends ihren Wagen an einem Parkstreifen ab. Als sie später wieder zurückkehrte und in ihren Opel einstieg, bemerkte sie eine merkwürdige Botschaft auf einer Serviette auf der Windschutzscheibe. Darauf hatte jemand eine kurze Notiz hinterlassen.

Nach Parkrempler: Verursacher hinterlässt nichtssagenden Zettel

Diese Nachricht dürfte die Frau wenig erfreut haben. Der Autor gab auf der Serviette nämlich weder Name noch Telefonnummer an. Stattdessen heißt es: "Sorry! Musste ausweichen und bin momentan etwas knapp bei Kasse." Dahinter hat der Schreiber einen traurigen Smiley hinterlassen.

Für die 43-Jährigen selbst dürfte das wenig tröstend sein, schließlich hat sie den Schaden. An der linken hinteren Seite ihres Pkw hatte der Parkrempler schließlich Lackschäden verursacht. Mittlerweile ist die Polizei Hagen in der Angelegenheit informiert und die Beamten konnte Spuren sichern. Nun suchen sie nach Zeugen, die etwas gesehen haben könnten.

Auch interessant: Fahrer hinterlässt Zettel mit Telefonnummer - letztere stellt Polizei vor ein Rätsel.

Was ist bei einem Parkrempler zu tun?

Viele Autofahrer sind der Meinung, dass bei einem leichten Parkrempler ein Zettel mit wahlweise Name, Adresse oder Telefonnummer ausreichend ist und entfernen sich anschließend von der Unfallstelle. Darin liegt aber die Crux: Ein Parkrempler wird im Sinne des Rechts als Unfall gewertet. Deshalb begehen Sie Unfallflucht, wenn Sie die Stelle verlassen, ohne den Geschädigten ausfindig gemacht zu haben und ihm alle erforderlichen Daten mitzuteilen, damit er den Schaden bei der Versicherung geltend machen kann.

Die richtige Vorgehensweise wäre hier, eine angemessene Zeit - in der Regel mindestens eine halbe Stunde - zu warten, ob der Besitzer des Wagens zurückkehrt. Ist dies nicht der Fall, muss der Unfallverursacher den Schaden unverzüglich telefonisch der Polizei melden.

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