Wer durch die Prüfung gefallen ist, muss sich keine Sorgen machen. Denn grundsätzlich darf die Führerscheinprüfung beliebig oft wiederholt werden. Es gibt keine gesetzliche Grenze dafür, wie oft Fahrschüler durch die Führerscheinprüfung fallen dürfen, erklärt Gerhard von Bressensdorf von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände. Das gelte sowohl für die praktische als auch theoretische Prüfung.
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Wenn sich aber von Mal zu Mal beispielsweise die Fehlerpunktzahl erhöht oder keine Besserung eintritt, kann der Prüfer einen Vermerk an die Zulassungsstelle weiterleiten, dass er trotz mehrmaligen Versuchs keinen Fortschritt erkennt. "Dann entscheidet die Behörde, wie es weitergeht", sagt von Bressensdorf.
Bevor Fahrschüler eine Prüfung wiederholen dürfen, müssen sie aber eine kurze Zwangspause einlegen. Die entsprechende Verordnung sieht dafür in der Regel nicht weniger als zwei Wochen, bei einem Täuschungsversuch mindestens sechs Wochen vor.
Außerdem muss die praktische Prüfung demnach innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.
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anb