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Alte Führerscheine umtauschen: Achtung, diese Fristen müssen Fahrer kennen

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Führerschein-Umtausch
Nur der „Lappen“ muss gehen: Die Fahrerlaubnis bleibt erhalten – aber alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheindokumente müssen jeweils nach Alter des Inhabers oder nach Ausstellungsjahr staffelweise in den nächsten Jahren in ein EU-Dokument umgetauscht werden. © Andrea Warnecke/dpa-tmn

Es dauert nicht mehr lang – dann drohen viele der alten Führerscheine ungültig zu werden. Welche Fristen Autofahrer beachten müssen.

Wer zwischen 1953 und 1958 geboren wurde, muss den Führerschein – oft noch der berühmte „Lappen“ – bis zum 19. Januar 2022 umtauschen.

EU-weit einheitliche Führerscheine

Die erste Frist im Januar 2022 ist erst der Anfang in einem Stufenplan: Bis zum Jahr 2033 müssen Millionen von Führerscheinen umgetauscht werden. Grund sind EU-Vorgaben. Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.

Keine neue Prüfung erforderlich

Die Fristen bedeuten konkret: Nach dem Ablauf am 19. Januar kommenden Jahres sowie in den Folgejahren wird der alte Führerschein ungültig, wenn man ihn bis dahin nicht umgetauscht hat. Die Fahrerlaubnis an sich bleibt davon aber unberührt.

Eine neue Prüfung ist also nicht nötig. Dafür aber ein biometrisches Passfoto. Mit dem einheitlichen EU-weiten Dokument soll ein möglichst aktueller Fälschungsschutz gewährleistet sein. Bei Kontrollen sind Besitzer leichter zu erkennen, wenn das Foto nicht so alt ist. Der Umtausch kostet laut ADAC eine Gebühr von 25 Euro.

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Der ADAC sprach mit Blick auf den Umtausch von gewaltigen Zahlen: Es handle sich um rund 15 Millionen bis Ende 1998 ausgestellte Papier-Führerscheine sowie rund 28 Millionen zwischen 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgegebene Scheckkartenführerscheine.

Damit nicht so viele bis zum letzten Moment warten und es einen Massenansturm bei den Ämtern gibt, gibt es einen Stufenplan – ein freiwilliger Umtausch ist aber jederzeit möglich.

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Danach ausgestellte Führerscheine entsprechen bereits den neuen EU-Vorgaben. Neu ausgestellte Dokumente gelten seitdem nicht mehr lebenslang, sondern haben eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren. Ziel des Plans ist es, bis 2028 möglichst viele Alt-Führerscheine umzutauschen – ab dann verlieren auch die seit 2013 neu ausgestellten Führerscheine ihre Gültigkeit und müssen erneuert werden. (dpa/ahu) *tz.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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