Benötigen Sie den neuen Führerschein schneller, fallen weitere 19,55 Euro an. Dafür erhalten Sie den Führerschein schon nach rund vier Werktagen.
Taucht der verloren geglaubte Führerschein wieder auf, müssen Sie diesen unverzüglich bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeben. Dort wird der alte Führerschein vernichtet. Wenn Sie das nicht machen, droht Ihnen ein Bußgeld von 25 Euro.
Lesen Sie hier, was der Unterschied zwischen Fahrverbot oder Führerscheinentzug ist.
Wenn Ihnen der Führerschein gestohlen wurde, sollten Sie sofort zur Polizei und den Diebstahl melden. Sie erhalten dort eine sogenannte Diebstahlbescheinigung. Mit dieser können Sie einen neuen Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen.
Sie sind im Urlaub und Ihr Führerschein wurde gestohlen? Auch hier heißt es: sofort zur Polizei. Sie erhalten dort eine Diebstahlsanzeige, die Sie bei der Rückfahrt stets bei sich führen sollten. Damit vermeiden Sie bei Kontrollen Missverständnisse und etwaige Bußgelder.
Ansonsten drohen Ihnen in jedem Land, in dem Sie kontrolliert werden, Geldstrafen wegen Nichtmitführens des Führerscheins. In Österreich kostet dies in der Regel 36 Euro, in der Schweiz 20 Franken und in Italien ab 86 Euro. Zurück in Deutschland müssen Sie einen Ersatzführerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen. (anb) *tz.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.