Im Gegensatz zum alten Punktesystem sind die Verjährungsfristen starr, wie der ADAC erklärt. Jede Eintragung wird demnach nach Ende der Frist gelöscht. Früher verlängerte sich diese, wenn innerhalb des Zeitraums neue Punkte dazugekommen waren.
Spürbar sind sie nicht erst beim Entzug der Fahrerlaubnis. Wer vier oder fünf Punkte hat, erhält von der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich eine Ermahnung. Die kostet im Landkreis Harburg zum Beispiel rund 20 Euro. Bei sechs bis sieben Punkten erfolgt eine Verwarnung, ebenfalls gebührenpflichtig. Bei acht Punkten ist die Fahrerlaubnis weg. Danach muss man zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) und darf für mindestens sechs Monate kein Auto fahren. Gut zu wissen: Wie der ADAC erklärt, darf man nur auf acht Punkte gestuft werden, sofern es vorher Ermahnung und Verwarnung gab. Ansonsten wird man entsprechend in den Punkten zurückgestuft und behält seine Fahrerlaubnis.
Das Verkehrszentralregister gibt es nun schon seit 60 Jahren: Lesen Sie hier alles zur Geschichte des deutschen Punktesystems.
dpa