Viele Menschen kaufen sich lieber ein gebrauchtes Fahrrad, weil diese deutlich günstiger sind als ein brandneues. Die Frage lautet aber: Was ist denn ein angemessener Preis für ein gebrauchtes Rad? Laut ADFC könne ein Fahrrad während der ersten zwei Jahre nach dem Kauf bereits die Hälfte seines ursprünglichen Werts verlieren. Weitere Faktoren seien unter anderem die Marke, der Zustand und wie groß das derzeitige Angebot sei. Vor dem Kauf könne natürlich noch verhandelt werden.
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Um auf Nummer sicher zu gehen, können Interessenten den Kaufbeleg des Fahrrads verlangen. Falls der Verkäufer diesen nicht mehr besitzt, reichen auch Reperaturbelege, sollte die Rahmennummer darauf vermerkt sein. Wenn keinerlei Belege vorhanden sind, sollte man kritisch nachhaken: Wann und wo wurde das Fahrrad gekauft? Wie oft ist der Besitzer damit gefahren? Warum verkauft er das Fahrrad?
Falls der Verkäufer hierbei allzu schnell mit dem Preis runtergeht oder widersprüchliche Aussagen tätigt, ist das ebenfalls ein Indiz dafür, dass es sich möglicherweise um ein gestohlenes Rad handelt.
Falls Sie vom Fahrrad überzeugt sind und der Verkäufer sich als vertrauenswürdig erweist, sollten Sie vor dem Kauf nichtsdestotrotz auf einen Kaufvertrag bestehen. Vorlagen dafür bietet der ADFC kostenlos online zum Download an. Bevor Sie unterschreiben, sollten Sie sichergehen, dass der Verkäufer wirklich die Person ist, für die er sich ausgibt. Lassen Sie sich daher einen Personalausweis oder ein sonstiges Dokument zeigen. Lisowski vom Landeskriminalamt Berlin warnt, dass hier Ausreden wie "Habe ich gerade nicht dabei" auch auf mögliche Betrugsversuche hinweisen könnten.
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ök
Glomex
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