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Geisterfahrer wegen Mordes verurteilt

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Das Foto zeigt das demolierte Auto des Geisterfahrers auf der Bundesstraße 49 bei Limburg (Hessen).
Das Foto zeigt das demolierte Auto des Geisterfahrers auf der Bundesstraße 49 bei Limburg (Hessen). © dpa

Limburg - Ein Freigänger ergreift die Flucht vor der Polizei - und landet als Geisterfahrer im Gegenverkehr. Es kommt zu einem Unfall, eine junge Frau stirbt. Der Mann wurde nun verurteilt:

Der Richter wertet die Tat als Mord, er sieht allerdings eine Mitschuld bei Justiz und Polizei. Bei seiner Flucht vor einer Polizeikontrolle hat ein Mann als Geisterfahrer einen tödlichen Unfall verursacht. Das Landgericht im hessischen Limburg wertete die Tat des 45-Jährigen am Freitag als Mord und verurteilte den damaligen Freigänger zu einer lebenslangen Haftstrafe. Der Richter übte in seiner Begründung auch Kritik an der Justizvollzugsanstalt in Diez im benachbarten Rheinland-Pfalz: Dem Häftling hätte kein offener Vollzug gewährt werden dürfen. Der Staatsanwalt kündigte Ermittlungen gegen das Gefängnis an.

Die Anklage hatte in ihren Plädoyers beantragt, die besondere Schwere der Schuld festzustellen, was eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ausschließen würde. Dies wies der Richter wegen einer möglichen staatlichen Mitverantwortung zurück. Auch die Verfolgungsfahrt der Polizeibeamten sei „unverhältnismäßig“ gewesen, erklärte er. Die Aussage des Angeklagten, er habe die ganze Zeit über Blaulicht hinter sich gesehen, sei von Zeugen gestützt worden. Die davon abweichenden Angaben eines Autobahnpolizisten wertete die Kammer als vorsätzliche Falschaussage.

Der Freigänger war mit gestohlenen Nummernschildern an seinem Auto und ohne Führerschein unterwegs, als ihn eine Streife stoppen wollte. Daraufhin wendete der 45-Jährige und bog in falscher Richtung auf die Bundesstraße 49 bei Limburg ab. Dort raste er gegen den Kleinwagen einer 21-Jährigen. Die Frau starb im Krankenhaus.

Der Angeklagte aus dem Raum Neuwied in Rheinland-Pfalz war bereits wegen Fahrens ohne Führerschein verurteilt worden und verbüßte deswegen eine Haftstrafe. Er habe das Risiko einer Geisterfahrt in Kauf genommen, um die Vorzüge des offenen Vollzugs nicht zu verlieren, erklärte der Richter. Das Argument des Angeklagten, er sei aus großer Angst heraus in den Gegenverkehr geraten, ließ der Richter nicht gelten: „Wer eine solche Flucht unternimmt, zeigt Nervenstärke und keine Panik.“

dpa

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