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Gericht verbietet Gerümpel in Garage

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Garage
Gericht verbietet Gerümpel in Garage © dpa

Darmstadt - Keller, Speicher oder Garage füllen sich oft wie von Zauberhand mit Dingen, die man ja vielleicht noch einmal brauchen könnte. Doch Vorsicht! Bei Garage ist das verboten.

Garagen sind dazu da, Autos darin zu parken. Diese banal klingende Feststellung des Verwaltungsgerichts Darmstadt hat für einen Mann aus Offenbach nun Folgen: Er muss seine Garage entrümpeln. Dazu hatte ihn die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Offenbach aufgefordert, weil der Mann die Garage mit Möbeln, Kartons und Fahrräder zugestellt hatte. Der Offenbacher setzte sich dagegen zur Wehr, scheiterte aber mit seiner Klage, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Denn ist eine Garage für ein Wohnhaus vorgeschrieben, um Parkraum zu schaffen, darf sie laut Gericht nicht zweckentfremdet werden. Sie müsse zumindest noch genügend Platz für ein Auto bieten. (AZ: 3 K 48/12.DA)

Eine Satzung der Stadt Offenbach schreibt für jedes Einfamilienhaus zwei Stellplätze für Autos und einen gewissen Raum für das Abstellen von Fahrrädern vor. Der Kläger hatte eine Garage angemietet, die im rechtlichen Sinne als „notwendig“ gilt. Er lagerte dort aber unter anderem eine alte Küchenzeile, vollgepackte Umzugskartons, Fahrräder und ein großes Trampolin. „Eine Nutzung der Garage zum einzig genehmigten Zweck der Unterstellung eines Kraftfahrzeuges war unmöglich“, hieß es in der Mitteilung des Gerichts. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel möglich.

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dpa

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