Außerdem müssen Autofahrer auch die Regelungen der Nachbarländer* beachten. Unter anderem hat Österreich die Grenzkontrollen bis zum 31. Mai verlängert. Bei Einreisen nach Polen oder Tschechien werden nur Personen mit Sondergenehmigungen ins Land gelassen. Allerdings müssen Berufspendler alle 14 Tage einen negativen Coronavirus-Test vorweisen.
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Deutsche Bürger sowie Personen mit einer Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland dürfen jederzeit aus dem Ausland zurückkehren. Allerdings müssen Einreisende zwei Wochen lang in häuslicher Quarantäne verbleiben und sich beim Gesundheitsamt melden. Diese Regelung gilt zunächst ebenfalls noch bis zum 15. Mai.
Ausgenommen davon sind Personen, die sich nicht länger als 24 Stunden im Ausland befanden, zum Beispiel Berufspendler. Dennoch gelten die Ausnahmen nur, wenn keine Covid-19-Symptome nachweisbar sind.
Grenzübergänge sind momentan also nur für Berufspendler, Geschäftsreisende und Warenverkehr unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Touristische Reisen sind nach wie vor untersagt.
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ök
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