Verdacht auf illegales Autorennen: Audi-Fahrer rast mit Tempo 160 durch die Bielefelder Innenstadt.
Wer an einem illegalen Autorennen teilnimmt oder eines veranstaltet, muss mit harten Strafen rechnen. Denn seit 2017 gilt dies nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat. Entsprechend fällt die Bestrafung aus.
Bis zu zwei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe droht jedem, der ein illegales Autorennen ausrichtet, durchführt, daran teilnimmt oder mit nicht angepasster Geschwindigkeit grob verkehrswidrig und rücksichtslos fährt, um eine möglichst hohe Geschwindigkeit zu erreichen.
Zudem wird in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen und es besteht die Möglichkeit, dass das Tatfahrzeug beschlagnahmt wird.
Die Freiheitsstrafe erhöht sich auf bis zu drei Jahre, wenn andere Menschen oder Gegenstände von bedeutendem Wert fahrlässig gefährdet werden. Wer dabei vorsätzlich handelt, muss mit einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Werden dabei Menschen getötet oder schwer verletzt, beträgt die Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahre.
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anb