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Hintermann haftet nicht nach Abbiege-Unfall

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Wer mit dem Auto abbiegen möchte, muss vorher den Blinker setzen. Foto: Kai Remmers
Wer mit dem Auto abbiegen möchte, muss vorher den Blinker setzen. Foto: Kai Remmers © Kai Remmers

Bei einer unklaren Verkehrslage sollte man mit dem Auto kein Überholmanöver starten. Ist ein sehr langsames vorausfahrendes Auto auch solch ein Fall? Das zeigt ein Abbiegeunfall, der vor dem Oberlandesgerichts Hamm verhandelt wurde.

Hamm (dpa/tmn) - Wenn das Fahrzeug vor dem eigenen Auto nur langsamer wird ohne zu blinken, muss man als Autofahrer nicht automatisch eine unklare Verkehrslage annehmen. Überholt man in solch einem Fall, muss man im Einzelfall nicht haften, wenn es durch den plötzlich doch abbiegenden Vordermann zum Unfall kommt.

Das zumindest zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm, auf das der ADAC hinweist (Az.: 4 RBs 174/18): Ein Autofahrer folgte in dem verhandelten Fall auf einer Straße einem anderem Auto. Das reduzierte sein Tempo, blinkte aber nicht. Der Hintermann begann zu überholen. Doch als er auf Höhe des anderen Autos war, zog dieses plötzlich nach links, um abzubiegen. Nach der Kollision sollte der Überholende ein Bußgeld bezahlen. Er habe in einer unklaren Verkehrslage überholt, argumentierte die Behörde. Dagegen legte der Autofahrer Einspruch ein.

Mit Erfolg. Anzeichen für unklare Verkehrslagen mit Überholverbot sind nach Ansicht des Gerichts beispielsweise, wenn der Vorausfahrende unsicher wirke, sich unklar verhalte oder es Anzeichen von geplanten Überholvorgängen auch ohne Blinker gibt - dann etwa, wenn sich das Auto an die Fahrbahnmitte orientiere. Relativ langsames Fahren dagegen sei dafür nicht ausreichend.

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