Wer also einer Erkältung anders als mit Nasensprays oder mit leichten Schmerz- und Erkältungsmitteln zu Leibe rücken will, sollte im Zweifelsfall den Rat eines Arztes oder Apothekers einholen.
Bei Nachweis von Medikamenten als Unfallursache erlischt der Kaskoschutz der Kfz-Versicherung. Es drohen zudem Bußgeld, Punkte, Fahrverbot und in besonders schwerwiegenden Fällen sogar Freiheitsstrafe.
(ampnet/nic)