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Nur jedes zweite Verkehrsvergehen im EU-Ausland wird geahndet

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Nur die Hälfte der Geldbußen bei Verkehrsdelikten wird freiwillig gezahlt.
Nur die Hälfte der Geldbußen bei Verkehrsdelikten wird freiwillig gezahlt. © dpa

Nur jedes zweite Verkehrsdelikt im EU-Ausland wird geahndet. Europäische Autofahrer, die in anderen EU-Ländern gegen die Verkehrsregeln verstoßen, seien im vergangenen Jahr in der Hälfte der Fälle straflos davongekommen.

So hieß es in einem Papier der EU-Kommission, das am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP vorlag. Eine im vergangenen Jahr beschlossene EU-Direktive, die für ein Ende der Straflosigkeit sorgen sollte, sei bisher nicht ausreichend umgesetzt worden.

Die Direktive von Mai 2015 schuf ein System, das EU-Staaten erlaubt, die Daten von Autofahrern zu teilen, um Verkehrssünder zu identifizieren und zu bestrafen, wenn sie im EU-Ausland etwa gegen das Tempolimit verstoßen, betrunken am Steuer sitzen oder beim Fahren telefonieren. Während die Hälfte der Geldbußen freiwillig gezahlt wurde, gelang es den EU-Staaten nicht, den Rest der Bußen einzutreiben, da es laut dem EU-Bericht oft an Kooperation und Unterstützung fehlte.

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