Wird das «Auspacken» hingegen schwieriger, greift Absatz 2 vom Paragraf 303 des Strafgesetzbuchs. Demnach wird auch derjenige bestraft, der «unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.»
Vor Strafe fürchten müssen sich in Stuttgart indes auch die rücksichtslosen Autofahrer: «Die Stadt wird künftig stärker eingreifen», kündigt ein Sprecher an. «Sie hat Kompetenzen zum Abschleppen von der Polizei übernommen.» Bisher seien jährlich 1500 Autos abgeschleppt worden - künftig dürften es ihm zufolge 2200 sein.
Die Stadt schaffe dafür neue Stellen: Derzeit sind sechs Außendienst-Mitarbeiter unterwegs, die etwa Beschwerden nachgehen und auch berechtigt sind, das Abschleppen einzuleiten. Künftig sollen 4,4 solcher Stellen hinzukommen - zusätzlich eine im Innendienst. Der Sprecher betont: «Wer glaubt, er könne in Stuttgart falsch parken, ist schief gewickelt.»
dpa