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Dickes Auto ist keine Ausrede bei einem Unfall

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Mit seinem Wagen ist ein Autofahrer gegen eine Palette mit Pflastersteinen gekracht. Er hatte das ungesicherte Hindernis glatt übersehen. Vor Gericht klagte er auf Schadensersatz. Allerdings vergebens.

Ein großes Auto taugt nicht als Ausrede nach einem Unfall. Gerade wenn ein Wagen außergewöhnlich groß oder unübersichtlich ist, kann das dem Fahrer nicht als Rechtfertigung dienen, wie eine Entscheidung des Landgerichts Coburg deutlich macht. Im Gegenteil: Wer am Steuer sitzt, muss dann besonders sorgfältig fahren, wie das Gericht am Freitag mitteilte.

Es wies die Berufung eines Mannes ab, der mit seiner Oberklasse-Limousine neben einer Baustelle in einer Zufahrt zu einer Waschanlage gegen eine Palette mit Pflastersteinen gefahren war. Er wollte von der Waschanlage und dem Bauunternehmen Schadenersatz: Die Palette sei nicht gesichert gewesen, und: Aufgrund der Größe seines Fahrzeuges, vor allem der Länge der Motorhaube, habe er sie nicht sehen können.

Schon das Amtsgericht Lichtenfels hatte seine Klage abgewiesen, auch da der Mann wegen der Baustelle hätte langsam fahren und dann die Palette sehen müssen. Auch diesem Argument stimmte das Landgericht zu.

dpa

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