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Kfz-Kennzeichen: Comeback für CAS- und GLA

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CAS- und GLA-Kennzeichen wieder erlaubt
CAS- und GLA-Kennzeichen wieder erlaubt © dpa

Autofahrer im Kreis Recklinghausen haben jetzt die Qual der Wahl: Neben dem Kennzeichen RE sind jetzt auch die „Altkennzeichen“ CAS für Castrop-Rauxel und GLA für Gladbeck zu haben.

CAS für Castrop, GEL für Geldern, LÜN für Lünen und BOH für Bocholt -  auch Nordrhein-Westfalen bekommt seine alten Autokennzeichen zurück. 

Auch in Bundesländern wie Sachsen und Niedersachsen gibt es wieder alte Kfz-Kürzel. In Sachsen bliebt der erwartete Ansturm zunächst allerdings aus. Zuvor waren mehr als 1300 Reservierungen beim Landratsamt Görlitz eingegangen. Besonders das wieder eingeführte Kennzeichen „ZI“ für Zittau sei beliebt, hieß es.

Rückkehr alter Autokennzeichen

Im Norden des Landes dürfen die Bürger in Bremervörde etwa künftig wieder mit dem Nummernschild BRV fahren, in Norden mit NOR. Dort zählt die Zulassungsstelle mittlerweile 2800 Anmeldungen für das neue-alte Kennzeichen, sagte Ingrid Evers von der Behörde am Freitag. „Wir sind alle begeistert und hoffen, dass wir den Ansturm bewältigen können.“

Die alten Nummernschilder waren im Zuge von Gebietsreformen in den 70er Jahren verschwunden. Eine Verordnung der Bundesregierung erlaubt nun wieder „mehr als ein Unterscheidungszeichen“ für einen Verwaltungsbezirk.

Ein Kennzeichenwechsel ist für Autofahrer freiwillig. In den zehn betroffenen Kreisen haben sie künftig die Auswahl zwischen dem bisherigen und dem alten-neuen Kennzeichen.

Seit dem 1. November ist die Rechtsgrundlage dafür in Kraft, dass Alt-Kürzel zurückkehren können, die bei Gebietsreformen verschwunden sind. Haben Kommunen Interesse daran, müssen die Länder beim Bundesverkehrsministerium einen Antrag stellen. Dort wird geprüft, dass die Kürzel nicht „gegen die guten Sitten verstoßen“. Schon jetzt tabu sind etwa Abkürzungen aus dem Nationalsozialismus wie SA und SS. Kennzeichen aus DDR-Zeit werden nicht reaktiviert.

Wer sein Nummernschild auswechseln will, muss in der Zulassungsstelle die üblichen Gebühren zahlen: Im Schnitt zweimal 10 Euro für die Bleche vorn und hinten sowie für den Antrag in der Regel etwa 26 Euro Gebühren, wie die Bundesregierung erwartet. Wenn es ein ganz spezielles Wunschkennzeichen sein soll, kommt die übliche Gebühr dazu. Geschätzt wird, dass bundesweit etwa 515 000 Fahrzeughalter bei zugelassenen Autos das Kennzeichen wegen reaktivierter Alt-Kürzel wechseln werden.

dpa/dapd

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