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Gericht kippt ehemalige Lkw-Maut

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Bundesrepublik muss 22,41 Euro Maut für Fahrt durch Bayern erstatten.
Bundesrepublik muss 22,41 Euro Maut für Fahrt durch Bayern erstatten. © dpa

Münster - Sieben Jahre dauerte der Rechtsstreit, doch jetzt war eine Klage gegen die frühere Regelung zur Lkw-Maut erfolgreich.

Sieben Jahre nach einer Fahrt durch Bayern erhält ein Fuhrunternehmer aus Kiel die damals gezahlte Maut in Höhe von 22,41 zurück.

Nach langem Rechtsstreit durch mehrere Instanzen setzte er sich jetzt vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster durch, wie das Gericht am Freitag mitteilte.

Im Jahr 2005 musste der Fuhrunternehmer die knapp 23 Euro für eine Strecke in Bayern bezahlen. Weil die Maut für viel größere Lkw kaum zwei Euro mehr ausmachte, erschien dem Mann diese Gebühr für seinen Dreiachser ungerecht, und er klagte den Betrag ein. Rechtsanwalt Dietmar Kettler begründete, sein Mandant habe die Kosten tragen müssen, die eigentlich größere Lkw verursacht hätten. Der Unterschied zwischen den Mautstufen sei zu gering. Auch das Gericht fand, die Maut sei damals nicht sachgerecht geregelt gewesen, deshalb habe es keine wirksame Rechtsgrundlage für ihre Erhebung gegeben. Inzwischen gibt es neue Regelungen.

Der Fuhrunternehmer hatte zunächst vor Gericht in Köln geklagt, weil dort das Bundesamt für Güterverkehr seinen Sitz hat. Weil er verlor, zog er vor das Oberverwaltungsgericht in Münster. Nachdem er dort zunächst nur zwei Cent erstritten hatte, ging der Fall vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dort entschieden die Richter, dass das erste Urteil in Münster noch einmal geprüft werden müsse - diesmal mit Erfolg für den Kläger.

dpa

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