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Mängel am Gebrauchtwagen: Das sollten Käufer wissen

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Wer nach dem Kauf eines Gebrauchtwagen Mängel am Fahrzeug feststellt, sollte sie sofort dokumentieren. Foto: Sebastian Kahnert
Wer nach dem Kauf eines Gebrauchtwagen Mängel am Fahrzeug feststellt, sollte sie sofort dokumentieren. © Sebastian Kahnert

Mängel am Gebrauchtwagen können schnell zu einem Sicherheitsproblem werden. Der BGH sprach einem Käufer daher das Recht zu, den Wagen zum Händler zurückzubringen.

Ob Ölverlust oder eine defekte Klimaanlage: Mängel am Auto müssen Käufer beim Reklamieren belegen können. Tritt ein Mangel nur sporadisch auf, sei der Nachweis natürlich schwierig, sagt Daniela Mielchen von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Manchmal ist es wie verhext: Gerade wenn Autofahrer dem Händler das Problem zeigen wollen, tritt es nicht auf. Den Mangel vorher zu dokumentieren, macht deshalb auf jeden Fall Sinn. Das geht mit Fotos oder Videos, Zeugenaussagen oder einem ausführlichen Gutachten, zählt Mielchen einige Möglichkeiten auf. Die Fachanwältin schränkt aber ein: «Welches Beweismittel ein Gericht als ausreichend erachtet, hängt vom Einzelfall ab.»

Sicherheit gefährdet?

Einem gefährlichen Problem, das die Sicherheit des Fahrers gefährdet, muss der Händler aber genauer nachgehen, etwa indem er Teile ausbaut. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Mittwoch (Az.: VIII ZR 240/15). In so einem Fall darf der Händler den Kunden nicht einfach nach Hause schicken, weil das Problem beim Vorführen nicht auftritt. Im konkreten Fall ging es um ein Kupplungspedal, das sich mehrfach verklemmt hatte.

Mangel beim Gebrauchtwagen?

Was gilt bei Gebrauchtwagen überhaupt als Mangel? Die Grenze ist nicht leicht zu ziehen. Denn ja nach Alter und Laufleistung ist mit einem gewissen Verschleiß zu rechnen - etwa in Form von verschlissenen Polstern bei einem Wagen mit hohem Kilometerstand. Das sei kein Mangel. Alles, was darüber hinausgeht, dagegen schon, wie Mielchen erklärt. Im Detail sei dies erneut vom konkreten Fall abhängig und eher eine technische als juristische Frage. 

Allerdings: Wer Mängel beim Kauf schon kennt, kann sie später nicht reklamieren. Wenn der Käufer etwa deutlich sichtbare Kratzer nicht beanstandet, kann er sich danach nicht darüber beschweren.

Nach der Übergabe des Autos gilt gesetzlich eine zweijährige Sachmangelhaftung für den Gebrauchtwagenhändler, die auf höchstens ein Jahr verkürzt werden kann. Das Problem: Fällt Käufern erst nach mehr als sechs Monaten der Mangel auf, wird es schwieriger, diesen gegenüber dem Händler geltendzumachen. Dann müsse nämlich der Kunde beweisen, dass der Wagen schon beim Kauf mangelhaft war, so Mielchen. Um Schäden abzudecken, die nach der Übergabe des Fahrzeugs auftreten, können Käufer als Sicherheit eine Gebrauchtwagengarantie abschließen. Diese umfasst mitunter sogar Verschleißteile.

dpa/tmn

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