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Muss der Fahrzeugschein im Auto dabei sein?

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Die Polizei gibt sich bei einer Fahrzeugkontrolle nur mit dem Original-Dokument zufrieden. Foto: Marc Müller
Die Polizei gibt sich bei einer Fahrzeugkontrolle nur mit dem Original-Dokument zufrieden. Foto: Marc Müller © Marc Müller

Essen (dpa/tmn) - Gehen Führerschein und Fahrzeugpapiere verloren, kann es aufwendig und teuer werden, diese wiederzubeschaffen. Einige Autofahrer tragen daher die Dokumente nur in Kopie bei sich. Wer von der Polizei kontrolliert wird, hat damit jedoch schlechte Karten.

Autofahrer, die bei einer Fahrzeugkontrolle nach dem Fahrzeugschein gefragt werden, sollten das Original-Dokument vorzeigen. Eine Kopie reicht nicht. Die Zulassungsbescheinigung Teil I, wie der Fahrzeugschein offiziell heißt, ist nach Paragraf 11 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) «vom jeweiligen Fahrer des Kraftfahrzeugs mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen». Darauf weist der TÜV Nord hin.

Das gilt auch für Mietwagen. Eine Kopie des Fahrzeugscheins ist bei einer Fahrzeugkontrolle kein gültiges Dokument, egal ob beglaubigt oder nicht. Übrigens: Gleiches gilt für den Führerschein. Er muss ebenfalls im Original mitgeführt werden. In beiden Fällen gilt: Wer ohne das Originaldokument unterwegs ist und kontrolliert wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von zehn Euro rechnen.

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