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Wird an der Parkplatzeinfahrt allerdings darauf hingewiesen, dass die StVO gilt, hat er keine Handhabe gegen Fehlverhalten. Denn das Schild für Mutter-Kind-Parkplätze ist nicht im Verkehrszeichenkatalog des Bundes eingetragen und ein Verstoß dagegen kann nicht geahndet werden. Dennoch gebietet der Anstand, dass solche Parkplätze wirklich nur Eltern mit Kindern vorbehalten sind.