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Nach Wildunfall verletztes oder totes Tier nie mitnehmen

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Nach einem Wildunfall sollten Autofahrer ein Warndreieck aufstellen. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa
Nach einem Wildunfall sollten Autofahrer ein Warndreieck aufstellen. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa © Hauke-Christian Dittrich

Unfälle mit Wildtieren sind in der dunklen Jahreszeit keine Seltenheit. Doch wie reagiert man auf Tiere am Wegesrand? Und was soll man bei einem Wildunfall lieber vermeiden?

Berlin/München (dpa/tmn) - Autofahrer sollten nach einem Wildunfall nie die angefahrenen Tiere mitnehmen. Sie könnten sich der Wilderei schuldig machen - und ohne Handschuhe sollten sie ein totes Tier wegen der Infektionsgefahr gar nicht erst anfassen.

Darauf weisen der ADAC und der Deutsche Jagdverband (DJV) hin, die gemeinsam mit dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) eine neue Broschüre zum Thema erarbeitet haben. Auch zu nach dem Unfall lebenden Tieren sollten Fahrer zur Sicherheit Abstand halten und verletzten, flüchtenden Tieren nicht folgen. Sie sollten sich aber die Richtung merken, die das Tier eingeschlagen hat, damit ein Jäger es leichter finden kann.

Und so geht es richtig: Nach der Absicherung der Wildunfallstelle mit Warnblinkern und Warndreieck verständigen Autofahrer über den Notruf 110 unter Angabe ihres Standortes die Polizei, oder sie rufen einen Jäger an. Wichtig ist es dann auch, sich von offizieller Seite eine Wildunfallbescheinigung für die Versicherung ausfüllen zu lassen.

Besonders unfallträchtig sind den Autoren der Broschüre zufolge unübersichtliche Wald- und Feldränder in der Dämmerung. Die größte Gefahr droht in der Morgen- und Abenddämmerung, bei Nacht und bei Nebel - vor allem auf in Waldgebieten neugebauten Straßen.

Sieht ein Autofahrer Tiere am Straßenrand, so sollte er abblenden, hupen und bremsen. «Lenkrad festhalten, keine unkontrollierten Ausweichmanöver», raten die Autoren. Und: «Ein Tier kommt selten allein - Autofahrer sollen stets mit Nachzüglern rechnen.»

Die kostenfreie Broschüre «Besser langsam als Wild» ist auf der Internetseite des ADAC erhältlich.

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