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StVO-Verkehrsregeln: So schnell ist der Führerschein bei Verstößen weg – die Bußgelder

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Seit dem 28. April 2020 gilt die geänderte StVO-Novelle. Neben erhöhtem Bußgeldern sind Autofahrer bei Verkehrsverstößen auch schnell ihren Führerschein los.

Am 28. April 2020 ist der neue StVO-Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Die Verkehrsregeln wurden in einigen Aspekten angepasst, unter anderem sollen Fahrradfahrer dadurch besser geschützt werden. Neu ausgelegt wurden auch die Strafen, die Autofahrer* bei Verkehrsverstößen zahlen müssen. Die Bußgelder wurden zum einen erhöht, zum anderen wird der Führerschein bei Vergehen nun wesentlich schneller entzogen, als das bisher der Fall war.

Neue StVO-Regelungen: Ab 21 km/h ist der Führerschein weg

Geschwindigkeitsüberschreitungen werden seither bei einem geringeren Tempo mit einem Fahrverbot geahndet als zuvor. Innerorts führten mit dem PKW bislang 31 km/h zu viel auf dem Tacho zu einem Führerscheinentzug. Diese Marke wurde nun herabgesetzt. Es gelten laut StVO-Bußgeldkatalog folgende Strafen:

Innerorts für PKW ohne Anhänger:

VerstoßFahrverbotPunkte  in FlensburgBußgeld
bis 10 km/h zu schnellkeinskeine30 Euro
ab 11 km/h zu schnellkeinskeine50 Euro
ab 16 km/h zu schnellkeinskeine70 Euro
ab 21 km/h zu schnellein Monatein Punkt80 Euro
ab 26 km/h zu schnellein Monatein Punkt100 Euro
ab 31 km/h zu schnellein Monatzwei Punkte160 Euro
ab 41 km/h zu schnellein Monatzwei Punkte200 Euro
ab 51 km/h zu schnellzwei Monatezwei Punkte280 Euro
ab 61 km/h zu schnelldrei Monatezwei Punkte480 Euro
über 70 km/h zu schnelldrei Monatezwei Punkte680 Euro

Außerorts für PKW ohne Anhänger:

VerstoßFahrverbotPunkte  in FlensburgBußgeld
bis 10 km/h zu schnellkeinskeine20 Euro
ab 11 km/h zu schnellkeinskeine40 Euro
ab 16 km/h zu schnellkeinskeine60 Euro
ab 21 km/h zu schnellkeinsein Punkt70 Euro
ab 26 km/h zu schnellein Monatein Punkt80 Euro
ab 31 km/h zu schnellein Monatzwei Punkte120 Euro
ab 41 km/h zu schnellein Monatzwei Punkte160 Euro
ab 51 km/h zu schnellein Monatzwei Punkte240 Euro
ab 61 km/h zu schnellzwei Monatezwei Punkte440 Euro
über 70 km/h zu schnelldrei Monatezwei Punkte600 Euro

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Strengere Regelungen bei Rettungsgassen

Doch nicht nur bei Geschwindigkeitsüberschreitungen droht ein Fahrverbot, auch andere Vergehen werden damit geahndet. Die StVO-Novelle hat strengere Regelungen für das Bilden von Rettungsgassen festgelegt. Wer hierbei Einsatzwägen nicht ausreichend Platzverschafft und ihre Durchfahrt behindert, der muss ebenfalls mit einem Monat Fahrverbot rechnen sowie mit zwei Punkten in Flensburg und 240 Euro Bußgeld. Eine Rettungsgasse selbst zu nutzen wird mit der selben Strafe geahndet - hierbei drohen aber mindestens 200 Euro an Bußgeld. ök* (tz.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital Redaktionsnetzwerkes)

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