Doch nicht nur bei Geschwindigkeitsüberschreitungen droht ein Fahrverbot, auch andere Vergehen werden damit geahndet. Die StVO-Novelle hat strengere Regelungen für das Bilden von Rettungsgassen festgelegt. Wer hierbei Einsatzwägen nicht ausreichend Platzverschafft und ihre Durchfahrt behindert, der muss ebenfalls mit einem Monat Fahrverbot rechnen sowie mit zwei Punkten in Flensburg und 240 Euro Bußgeld. Eine Rettungsgasse selbst zu nutzen wird mit der selben Strafe geahndet - hierbei drohen aber mindestens 200 Euro an Bußgeld. ök* (tz.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital Redaktionsnetzwerkes)
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