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Nicht angeschnallt: Mitverschulden nach Autounfall?

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Szenerie mit Unfall-Schild und Polizeiauto (Symbolbild)
Wer bei einem unverschuldeten Unfall zu Schaden kommt, kann nicht mit dem vollen Schadenersatz und Schmerzensgeld rechnen, wenn er nicht angeschnallt war. Foto: Patrick Seeger/dpa © Patrick Seeger/dpa

Wer unverschuldet Opfer eines Verkehrsunfalls wird, hat Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Gilt das aber auch, wenn der Betroffene sich nicht angeschnallt hatte?

München (dpa/tmn) - Wer sich im Auto nicht anschnallt, riskiert nicht nur Bußgelder und seine Gesundheit. Sondern selbst nach unverschuldeten Unfällen können ein Mitverschulden und die Reduktion von Ansprüchen folgen. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts München (Az.: 10 U 3171/18), auf das der ADAC hinweist.

Im konkreten Fall fuhr ein Autofahrer auf das vor ihm abbremsende Fahrzeug auf. In Folge schob dieses ein weiteres in die Gegenfahrbahn, wo es mit dem entgegenkommenden Auto zusammenstieß. Dessen Fahrer erlitt dadurch schwere Knieverletzungen. Er verklagte den Verursacher des Unfalls auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Damit war er nur zum Teil erfolgreich. Denn er musste sich ein Mitverschulden von 30 Prozent zuschreiben lassen. Grundsätzlich sei bei der gegebenen Unfallsituation eine Haftung von 100 Prozent anzunehmen. Denn, wer auffährt haftet nach dem Anscheinsbeweis auch voll. Doch musste laut Gericht hier Berücksichtigung finden, dass der Geschädigte nicht angeschnallt war. Die erlittenen Verletzungen wären nicht so schwer gewesen, wenn er den Gurt angelegt hätte. Das Abrutschen in den Fußraum und die daraus resultierende Knieverletzung wären zumindest abgemildert worden.

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