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Darf ich eigentlich in einer Sackgasse parken?

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Worauf ist beim Parken in Sackgassen zu achten?
Worauf ist beim Parken in Sackgassen zu achten? © picture alliance / dpa / Caroline Seidel

Richtig einzuparken, ist mittlerweile fast schon eine Kunstform geworden. Parkverbot hier, Einschränkung dort: Auch beim Parken in einer Sackgasse gibt es einiges zu beachten.

Sackgassen sind eine besondere Form von Straßen, die immer wieder für Verwirrung sorgen. Auch beim Parken in einer Sackgasse stellt sich manch Autofahrer, was erlaubt ist und was nicht. Wir erklären Ihnen, worauf Sie beim Parken in Sackgassen achten sollten.

Ist das Parken in Sackgassen eigentlich erlaubt?

Eine Sackgasse unterscheidet sich gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht groß von "normalen" Straßen. Deshalb ist das Parken selbstverständlich erlaubt. Zu beachten ist, dass nur in Fahrtrichtung – also am rechten Fahrbahnrand – geparkt werden darf.

Parken in Sackgassen ist nicht erlaubt, wenn ein entsprechendes Verkehrszeichen aufgestellt ist, es sich um einen unübersichtlichen Platz handelt, sich der Parkplatz vor einer Zufahrt befindet oder der Bordstein abgesenkt ist.

Parken in Sackgassen mit Wendehammer

Befindet sich in der Sackgasse ein Wendehammer, gibt es einige Einschränkungen für parkwillige Autofahrer. Ist die Sackgasse zu eng, kann das Parken verboten werden. Denn beim Abstellen eines Fahrzeuges muss ein Mindestabstand von drei Metern zur anderen Fahrbahnseite eingehalten werden.

In solch einem Fall darf auch nicht gegenüber von einer Ausfahrt geparkt werden. Auch das Parken in einer Kurve des Wendehammers ist nicht gestattet. Die Wendeanlage ist dafür da, dass größere Fahrzeuge – z. B. Müllabfuhren – einfacher eine Sackgasse verlassen können.

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Parken in Sackgassen: Diese Bußgelder drohen

TatbestandBußgeldPunkteFahrverbot
Parken an engen und unüber­sichtlichen Straßen­stellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgänger­überwegen sowie bis zu fünf Meter davor, bis zu zehn Meter vor Licht­zeichen, im Halteverbot, im einge­schränkten Halteverbot15 Euro--
... mit Behinderung25 Euro--
... länger als eine Stunde25 Euro--
... zusätzlich mit Behinderung35 Euro--
Parken an Engstellen und dadurch Behin­derung von Rettungs­fahrzeugen60 Euro1-
Parken im Fünf-Meter-Bereich von Kreu­zungen und Einmün­dungen, vor Grund­stücksein- und -ausfahrten, im Bereich von Halte­stellen, vor und hinter Andreas­kreuzen, über Schacht­deckeln und soweit es durch Verkehrs­zeichen verboten ist10 Euro--
... mit Behin­derung15 Euro--
... länger als drei Stunden20 Euro--
... zusätzlich mit Behin­derung30 Euro--
Parken oder Abstellen eines Fahr­zeuges mit Ver­sperren des Abfahrts­weges eines anderen Fahr­zeuges20 Euro--

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anb

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