1. Startseite
  2. Leben
  3. Auto

Recht: Garage gehört zur Wohnung

KommentareDrucken

Garage der Porsche-Villa in Stuttgart
Garage kann vom Vermieter nicht einzeln gekündigt werden. © dpa

Wohnung und Garage gehören zusammen, mietrechtlich gesehen jedenfalls. Ein neuer Eigentümer kann nicht einfach, die Garage kündigen, um diese teuerer zu vermieten.

Das Mietverhältnis für eine Garage kann nicht getrennt von der Wohnung gekündigt werden.

Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck (Bayern) hervor, auf das die Mietrechtsexperten des Deutschen Anwaltvereins in Berlin hinweisen (Az.: 2 C 907/08).

In dem Fall waren die beiden Mietverträge zwar auf getrennten Urkunden geschlossen worden. Selbst dann handle es sich aber um ein einheitliches Mietverhältnis, in dem nicht das eine oder andere getrennt voneinander gekündigt werden können.

Die Mieter hatten 35 Jahre zuvor eine Wohnung in einer Wohnanlage bezogen und dazu einen Garagenstellplatz angemietet. Dieser blieb ihnen auch erhalten, als sie innerhalb der Anlage die Wohnung wechselten.

Als der Eigentümer der Garage wechselte, wollte der neue Vermieter den Vertrag kündigen, um zu einem höheren Preis neu zu vermieten. Die Richter schoben dem einen Riegel vor.

dpa

Auch interessant

Kommentare