Käufer und Verkäufer streiten darum, ob der Händler einen gebrauchten Volvo zurücknehmen muss, bei dem sich in den ersten Monaten mehrfach das Kupplungspedal verklemmte. Bei einer Probefahrt des Verkäufers schien alles in Ordnung. Er schickte den Kunden deshalb nach Hause - er solle wiederkommen, wenn das Problem wieder auftauche. Der Käufer wollte das nicht akzeptieren und trat vom Kaufvertrag zurück.
Dazu hatte er wohl auch das Recht, wie der Senat andeutete. Abwarten sei in einem solchen Fall eher nicht zumutbar. (Az.: VIII ZR 240/15)
dpa