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Reichlich Seitenabstand zu Baufahrzeugen halten

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Das Landgericht Saarbrücken gab einem Autofahrer die Mitschuld an der Kollision mit einem Baufahrzeug. Er hätte den Seitenabstand größer bemessen müssen. Foto: Oliver Dietze
Das Landgericht Saarbrücken gab einem Autofahrer die Mitschuld an der Kollision mit einem Baufahrzeug. Er hätte den Seitenabstand größer bemessen müssen. Foto: Oliver Dietze © Oliver Dietze

Saarbrücken (dpa/tmn) - Beim Vorbeifahren an Baufahrzeugen mit eingeschalteten Warnleuchten gehen andere Verkehrsteilnehmer besser auf große Distanz. Andernfalls können Autofahrer an einer Kollision die Mitschuld tragen.

Autofahrer müssen bei Baufahrzeugen damit rechnen, dass die Fahrzeugtüren plötzlich weit geöffnet werden. Sollte es dabei zu einem Unfall kommen, muss der Vorbeifahrende mit der Hauptschuld rechnen, warnt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und beruft sich auf eine Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken (Az.: 13 S 24/14).

In dem verhandelten Fall stand ein Lastwagen mit eingeschalteter Warnblinkanlage und Rundumleuchte am rechten Straßenrand in einer Baustelle. Beim Vorbeifahren streifte ein Auto die geöffnete Tür. Der Lkw-Besitzer klagte und erzielte in zweiter Instanz einen Teilerfolg: Die Richter entschieden auf eine Haftungsverteilung von einem Drittel für den Lkw-Halter und zwei Dritteln für den Pkw-Halter, der den Unfall durch eine Unterschreitung des gebotenen Seitenabstandes mitverursacht habe.

Der Autofahrer hätte nach Ansicht des Landgerichts den Seitenabstand über das normal übliche Maß hinausgehend so bemessen müssen, dass es selbst bei weiter Öffnung der Lkw-Tür nicht zur Kollision gekommen wäre. Zugleich habe der Lkw-Fahrer fahrlässig gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen: Er hätte sich vor dem Öffnen der Tür vergewissern müssen, dass kein Fahrzeug von hinten kommt.

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