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Dieses Problem kommt auf Autofahrer zu, die einen Diesel geleast haben

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Bei gebrauchten Dieselfahrzeugen purzeln die Preise. Auch Leasing-Kunden müssen unter Umständen für den Wertverlust aufkommen.
Bei gebrauchten Dieselfahrzeugen purzeln die Preise. Auch Leasing-Kunden müssen unter Umständen für den Wertverlust aufkommen. © Sebastian Gollnow

Wegen der Dieselfahrverbote sinkt der Wert von Dieselfahrzeugen. Das hat nicht nur für Käufer Folgen. Auch wer einen Diesel geleast hat, muss womöglich dafür büßen.

Berlin - Beim Leasing eines Diesels laufen Kunden derzeit Gefahr, am Ende draufzuzahlen. Denn in einigen Leasing-Verträgen muss der Autofahrer für den Wertverlust des Wagens aufkommen, erklärt der Auto Club Europa (ACE).

Restwertrisiko: Eine Falle für den Verbraucher?

Fallen die Preise stärker als zu Beginn des Vertrags angenommen, geht das auf Kosten des Kunden - er trägt das Restwertrisiko. Angesichts des drohenden Wertverlusts infolge möglicher Diesel-Fahrverbote kann das teuer werden.

Ist zum Beispiel vereinbart, dass der Fahrer den Wagen nach zwei Jahren mit einem Wert von 20.000 Euro zurückgibt, dieser aber nur noch 13.000 Euro Wert ist, muss der Besitzer die restlichen 7.000 Euro obendrauf legen - für viele Dieselfahrer ein Unding. Doch es gibt eine Lösung, mit der Sie womöglich nicht auf den Kosten sitzen bleiben müssen.

Leasing mit Restwertrisiko: Das können Sie tun

Ein Ausweg für betroffene Kunden: Wegen fehlerhafter Vertragsklauseln können sie unter Umständen unbeschadet aus ihren Verträgen kommen. Denn Autobanken haben Leasing-Kunden jahrelang nicht richtig über das Widerrufsrecht informiert. Die Folge: Diese Verträge lassen sich bis heute widerrufen.

Auch interessant: Kann ich meinen alten Diesel noch nachrüsten?

Lohnt sich das Leasen eines Diesels jetzt noch?

Auf der sicheren Seite sind Dieselfahrer beim Kilometer-Leasing. Dabei bemisst sich der Mietpreis anhand der vereinbarten Kilometer, und der Restwert spielt für den Fahrer keine Rolle. Diese Form kann eine Alternative sein, wenn Kunden die Anschaffung eines Diesels in Erwägung ziehen, einen Kauf aktuell aber scheuen.

Autobauer wie BMW, Nissan und Peugeot arbeiten zudem an Leasing-Angeboten, die den Kunden die Angst nehmen soll, wie Focus Online berichtet. So bietet BMW ab dem 15. März 2018 bis zum 30. Juni 2018 Leasing-Verträge für Neu- oder Vorführfahrzeuge an, die eine Rücknahme-Klausel enthalten.

Das heißt: Sollten während der Laufzeit des Vertrages Fahrverbote im Umkreis von 100 Kilometern um den Erstwohnsitz oder der Arbeitsstätte des Leasingnehmers auftreten, so kann dieser mit einen vergleichbaren Anschlussvertrag ein anderes Fahrzeug von BMW leasen.

Lesen Sie hier nach, wie Sie herausfinden, welche Abgasnorm Ihr Diesel erfüllt.

dpa/Franziska Kaindl

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