Richterbund kritisiert Fahrverbote im Strafrecht
Wer klaut, riskiert mit seiner Straftat in Zukunft seine Fahrerlaubnis, so die Pläne von Union und SPD. Der Deutsche Richterbund kritisiert das Fahrverbot. Grund: es gibt auch Diebe ohne Führerschein.
Der Deutsche Richterbund kritisiert die Pläne von Union und SPD, das Fahrverbot als Strafe auch bei Delikten wie Diebstahl einzuführen.
„Ich halte das für verfassungsrechtlich problematisch, weil diese neue Sanktion nicht so einfach mit dem Gleichheitsgrundsatz in Übereinklang zu bringen ist“, sagte Stefan Caspari vom Richterbund der „Stuttgarter Zeitung“ (Freitag). „Wenn ein Dieb das Glück hat, eine Fahrerlaubnis zu besitzen, muss er wegen seiner Straftat einen Monat lang sein Auto stehen lassen. Einer der keinen Führerschein hat, hat diese Chance nicht. Er muss in Haft oder eine Geldstrafe bezahlen.“
Verschärft werde diese Ungleichheit noch dadurch, dass der Vollzug der Strafmaßnahme nicht überwacht werden könne. „Ob einer seinen Führerschein abgegeben hat und trotzdem fährt, fliegt nur zufällig auf, wenn er in eine Kontrolle gerät“, kritisierte Caspari.
CDU, CSU und SPD hatten sich in ihren Koalitionsverhandlungen in der Arbeitsgruppe Inneres und Justiz auf die neue Maßnahme geeinigt.
Der Bußgeld-Katalog für Temposünder
dpa