Das hängt von der Art des Rückrufs ab. Wenn es zum Beispiel nur um einen elektrischen Fensterheber geht, muss ein Rückruf nicht unbedingt verpflichtend für die Autobesitzer sein. Gibt es bei einer Modellreihe aber zum Beispiel einen Baufehler an den Bremsen, der die Sicherheit gefährden kann, überwacht auch das KBA den Rückruf. «Wenn Autofahrer einem solchen Rückruf nicht nachkommen, dann besteht das Risiko, dass das Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr eingesetzt werden darf», sagt ein KBA-Sprecher.
dpa