Wer zahlt für Schäden beim Abschleppen?
Wer ein Parkverbot mißachtet, riskiert einen Strafzettel und die Kosten für den Abschleppdienst. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun entschieden, wer für Schäden am Auto haften muss.
Wird ein Auto auf Anordnung einer städtischen Behörde aus einem Parkverbot abgeschleppt und dabei beschädigt, muss auch die Stadt für den Schadenersatz aufkommen. Private Firmen, die im Auftrag einer Straßenverkehrsbehörde Autos abschleppen, handeln in solchen Fällen "hoheitlich" und können deshalb nicht auf Schadenersatz verklagt werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschied. (Az. VI ZR 383/12)
3400 Euro Schaden am Auto
Im dem Fall hatte eine Firma im Auftrag der Stadt Mannheim ein falsch geparktes Auto abgeschleppt und auf dem Parkplatz des Ordnungsamtes gebracht. Der Autobesitzer behauptete danach, beim Abschleppen sei an seinem Wagen ein Schaden von rund 3400 Euro entstanden und verklagte deshalb die Abschleppfirma.
Stadt kann sich Haftung nicht entziehen
Doch die ist der falsche Adressat. Der Kläger muss sich an die Stadt halten, wie der BGH nun entschied. Begründung: Die Firma handelte im Auftrag der Stadt und übte damit ein ihr "anvertrautes öffentliches Amt" aus. Deshalb müsse auch die Stadt im Rahmen der Amtshaftung für "etwaiges Fehlverhalten" des Abschleppers haften. Die Stadt könne sich dieser Haftung nicht dadurch entziehen, dass sie Abschleppaufträge durch privatrechtliche Verträge auf einen privaten Unternehmer überträgt.
Verrückte Park-Unfälle
AFP