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Das sind die zehn kuriosesten Autofahrer-Gesetze in Europa

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Wer seinen Hund nicht anschnallt, muss in manchen Ländern mit einem Bußgeld rechnen.
Wer seinen Hund nicht anschnallt, muss in manchen Ländern mit einem Bußgeld rechnen. © picture alliance / dpa / Peter Steffen

Andere Länder, andere Autofahrer-Gesetze: In manchen Ländern gibt es schon Ärger für dreckige Autos, in anderen für nicht angeschnallte Hunde. Wir stellen zehn kuriose Gesetze vor.

Bevor Sie sich auf den Weg in den wohlverdienten Urlaub machen, sollten Sie sich über die Verkehrsregeln im Ausland schlau machen. Denn in manchen Ländern gelten teilweise schräge Gesetze.

Zehn verrückte Gesetze für Autofahrer

Der Mietwagen-Anbieter Sunny Cars hat die zehn verrücktesten Vorschriften gesammelt, damit Sie ohne Bußgelder gut durch den Urlaub kommen.

1. Deutschland: Nackte Tatsachen

Deutsche dürfen nackt hinterm Steuer sitzen, denn laut Gesetz gilt das Auto als privater Bereich. Aber Achtung: Wenn sich andere Autofahrer dadurch belästigt fühlen und Anzeige erstatten, drohen Bußgelder. Meistens wird jedoch nur eine Verwarnung ausgesprochen. Auf keinen Fall dürfen Nacktfahrer das Auto im Adamskostüm verlassen. Denn begeben sie sich in einen öffentlichen Raum, wird ein Bußgeld zwischen fünf und 1.000 Euro fällig.

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2. Italien: Anschnallpflicht für Hunde

Die Autotür geht auf und wer sitzt als Erstes drin: der Hund. Bei unserem südlichen Nachbarn darf er allerdings nicht einfach auf dem Vordersitz bei Frauchen oder Herrchen auf dem Arm Platz nehmen oder es sich auf der Rückbank gemütlich machen. Hunde in Fahrzeugen müssen in Italien grundsätzlich angeschnallt werden. Sonst kann es zu einer Geldstrafe oder sogar einer Anzeige kommen – jedoch nur, wenn das Tier im Fahrzeuginnenraum befördert wird. Hat der Hund eine Box im Kofferraum, muss diese richtig befestigt werden.

3. Schweiz: Knöllchen, wenn die Autotür zuknallt

Die Schweizer mögen es ruhig – vor allem nachts. Deshalb ist das laute Zuschlagen der Autotür, der Motorhaube und des Kofferraumdeckels von 22 Uhr bis 7 Uhr gesetzlich verboten. Mehr noch: Im Gesetzestext heißt es: Auch das Aufheulen des Motors im Leerlauf, beim Fahren in niedrigen Gängen, unnötiges Herumfahren in Ortschaften oder Störungen durch Radioapparate und andere Tonwiedergabegeräte, die im Fahrzeug mitgeführt werden oder eingebaut sind, werden bestraft.

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4. Österreich: Tempokontrolle per Augenmaß

In der Alpenrepublik wird nicht nur geblitzt, sondern auch geschätzt. Bei optischer Verfolgung eines Rasers über eine Strecke von mindestens 100 Metern erkennt der geschulte Polizist den Temposünder auch ohne technische Hilfsmittel. So dürfen Überschreitungen der zulässigen Geschwindigkeit von bis zu 30 Kilometern pro Stunde geahndet werden. Deshalb nicht nur auf Radarfallen am Straßenrand achten, sondern dort wo es eine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt: Runter vom Gas.

5. Russland: Strafbarer Verschmutzungsgrad

Wann ist ein Auto schmutzig? In Russland entscheidet das die Verkehrspolizei nach persönlichem Sauberkeits-Ermessen. Wenn das Fahrzeug den augenscheinlich strafbaren Schmutzgrad erreicht hat, rollt der Rubel in Form einer Geldstrafe, angeblich von bis zu 200 Euro. Da unklar ist, wie der russische Staat "schmutzig" definiert, sollten Autobesitzer öfter mal durch die Waschanlage fahren und Mietwagen-Kunden bei der Übernahme auf ein blitzblank geputztes Auto bestehen.

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6. England: Urinieren nur am Hinterreifen

Die spinnen, die Briten! In England dürfen Männer zwar in aller Öffentlichkeit urinieren, aber das will gelernt sein. Ihre Blase erleichtern dürfen männliche Autofahrer nur am Hinterreifen des eigenen Autos. Außerdem muss während des gesamten Vorgangs die rechte Hand auf dem Fahrzeug liegen, sonst ist es verboten.

7. Schweden: Wer zu lange parkt, wird abgeschleppt

Wer sein Auto in Schweden länger als fünf Tage an derselben Stelle parkt, muss damit rechnen, dass es am sechsten Tag dort nicht mehr steht. Auf öffentlichen Straßen und Plätzen wird am fünften Tag das Auto abgeschleppt.

8. Slowenien: Geld oder Knast

Strafzettel können für Ausländer in Slowenien richtig teuer werden. Bei der Eintreibung von Bußgeldern ist die Polizei rigoros. Wer nicht sofort bezahlt, dem werden die Ausweisdokumente beschlagnahmt. Schlimmstenfalls nehmen die Ordnungshüter den Fahrer in Gewahrsam. Außerdem gilt in Slowenien bei gelber Ampel Bremsen, statt Gas geben. Sonst droht eine saftige Geldbuße.

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9. Kroatien: Ersatz-Glühbirnen-Pflicht

Autofahrer, denen in Kroatien auf weiter Flur das Benzin ausgeht, haben schlechte Karten. Aus Sicherheitsgründen ist es gesetzlich nicht erlaubt, volle Benzinkanister im Kofferraum mitzunehmen. Andererseits sind aber für Autos ohne Xenon-, LED- oder Neonleuchten, Ersatz-Glühbirnen für die Scheinwerfer Pflicht. Ob sie auch jeder einbauen kann, ist eine andere Frage.

10. Dänemark: Gas geben am Zebrastreifen

Bloß nicht bremsen, wenn ein Fußgänger am Zebrastreifen steht. In Dänemark haben Autos Vorfahrt. Passanten müssen am Zebrastreifen warten, bis sie die Straße gefahrlos überqueren können. Autofahrern, die trotzdem anhalten, kann die Höflichkeit jedoch teuer zu stehen kommen. Verursacht er dadurch einen Auffahrunfall, kann es sein, dass er für den Schaden aufkommen muss.

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anb

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