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Strafzettel im Ausland: Muss ich wirklich zahlen?

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Kann ich mich vor Bußgeldbescheiden aus dem Ausland drücken?
Kann ich mich vor Bußgeldbescheiden aus dem Ausland drücken? © dpa

Wer in den Urlaub düst, bringt manchmal ein unliebsames Souvenir mit nach Hause: Doch kann ich in Deutschland für ein Knöllchen aus dem Ausland belangt werden?

Die Freude auf entspannende Stunden am Meer lässt so manchen Autofahrer schnell übermütig werden und im Straßenverkehr über die Stränge schlagen: Doch Vorsicht - in anderen EU-Ländern herrschen teilweise strengere Sitten als hierzulande.

Außerdem können Strafen aus fast allen EU-Staaten seit 2010 auch in Deutschland vollstreckt werden. Deshalb sollten Sie Bußgeldbescheide aus dem Ausland nicht einfach ignorieren.

Bußgeldbescheid aus dem Ausland: Das müssen Sie wissen

Grundsätzlich gilt bei der Vollstreckung eine Bagatellgrenze von 70 Euro - das berichtet die Geld und Verbraucher e.V. Dazu zählen nicht nur das veranschlagte Bußgeld, sondern auch die einhergehenden Verwaltungskosten. Das bedeutet, dass Sie auch schon bei einer Geldstrafe von unter 70 Euro zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn die Bearbeitungsgebühren entsprechend hoch ausfallen.

Besonders die Niederlande bedient sich über das zuständige Bundesamt für Justiz dieser gesetzlichen Regelungen und treibt regelmäßig ihre Bußgelder ein. Andere EU-Länder zeigen sich etwas kulanter, in Griechenland hat man den "EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionsvollstreckung" noch überhaupt nicht umgesetzt.  

Warum Sie Bußgeldbescheide nicht ignorieren sollten

Reumütige Verkehrssünder, die die Geldstrafe sofort bezahlen, können sich in manchen EU-Ländern an teils hohen Rabatten erfreuen. Dabei kommt es auf Art des Verstoßes und das Land an - Italien, Frankreich, Großbritannien, Slowenien, Griechenland und Spanien drücken gerne ein Auge zu.

Sollten Sie den Bußgeldbescheid trotzdem ignorieren, könnte es bei Ihrem nächsten Besuch in dem betroffenen Land etwas unangenehm werden. Zum Beispiel, wenn Sie in die Verkehrskontrolle geraten oder am Flughafen nach dem Pass gefragt werden. In Italien verfallen Bußgelder nämlich erst nach fünf Jahren, in Spanien nach vier.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob der Bußgeldbescheid rechtmäßig ist oder wie Sie damit umgehen zu haben, rät der ADAC dazu, sich juristische Hilfe an die Seite zu holen.

Über diesen Fall eines ausländischen Strafzettels diskutiert gerade das Netz - weil ihn einige zu pingelig finden.

Lesen Sie hier, ob auch E-Auto-Fahrer, die mit leerer Batterie auf der Autobahn liegen bleiben, Bußgelder zahlen müssen.

Von Franziska Kaindl

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