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Streckenradar in Deutschland: Gericht zieht jetzt den Stecker für Kennzeichenerfassung

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Das Verwaltungsgericht Hannover hält das Streckenradar-Messgerät an der Bundesstraße 6 für rechtswidrig. Grund sind Mängel beim Datenschutz.
Das Verwaltungsgericht Hannover hält das Streckenradar-Messgerät an der Bundesstraße 6 für rechtswidrig. Grund sind Mängel beim Datenschutz. © Christophe Gateau / dpa

Während anderswo in Europa das Streckenradar längst erfolgreich zur Tempokontrolle genutzt wird, gibt es hierzulande Datenschutzbedenken.

Hannover - Das bundesweit erste Streckenradar ist unrechtmäßig in Betrieb gegangen und muss sofort abgeschaltet werden. Wie das Verwaltungsgericht Hannover entschied, gibt es keine Rechtsgrundlage für den Betrieb der Radaranlage, die die Kennzeichen sämtlicher vorbeifahrender Autos erfasst.

Streckenradar erst vor zwei Monaten gestartet

Das Innenministerium in Hannover kündigte an, die Anlage an der Bundesstraße 6 bei Laatzen unverzüglich außer Betrieb zu nehmen. Die Berufung beim Oberverwaltungsgerichts wurde zugelassen.

Das Ministerium erklärte, mit dem im Mai zur Verabschiedung vorgesehenen neuen Polizeigesetz für eine ausdrückliche Rechtsgrundlage sorgen zu wollen. Über eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg wolle das Ministerium kurzfristig entscheiden.

Der Testbetrieb hatte vor zwei Monaten begonnen. Die auch als Section Control bezeichnete Radaranlage erfasst die Geschwindigkeit nicht an einer Stelle. Stattdessen ermittelt sie das Durchschnittstempo auf einem längeren zumeist unfallträchtigen Abschnitt, wo Autofahrer vom Gas gehen sollen. In europäischen Nachbarländern wie Österreich, Belgien oder den Niederlanden wird das Streckenradar seit Jahren mit Erfolg für die Verkehrssicherheit genutzt.

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Erfassen aller Kennzeichen ist teils verfassungswidrig

In Deutschland aber gab es Datenschutzbedenken, auch von der Datenschutzbeauftragten in Niedersachsen selbst. Der Kläger hatte sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt gesehen und sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar gestützt. Demzufolge ist das Erfassen aller Kennzeichen durch die Polizei zu Kontrollzwecken teils verfassungswidrig.

Seit dem Start des Probebetriebs auf der B6 in Laatzen bei Hannover vor zwei Monaten wurden 141 Raser ertappt. Erlaubt ist Tempo 100, der Schnellste rauschte mit Tempo 189 durch den Kontrollabschnitt. Wer keine Beschwerde gegen seinen Bußgeldbescheid eingelegt und die Strafe bereits überwiesen hat, hat trotz des Urteils kein Recht auf eine Erstattung des Bußgeldes.

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dpa

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