Weiteres verpflichtendes Taximerkmal ist das in Aussehen und Größe genormte Taxischild auf dem Dach. Als drittes Erkennungszeichen dient die rechts an der Heckscheibe angebrachte Ordnungsnummer, anhand derer sich das Taxi eindeutig zuordnen lässt. Im Innenraum sind unter anderem ein Taxameter und ein Schild mit dem Namen und der Anschrift des Taxiunternehmers vorgeschrieben.
dpa