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Mitfahr-App "Uber" darf doch weitermachen

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Mitfahrdienst Uber
Bei UberPOP können Privatleute mit ihrem eigenen Auto Fahrgäste mitnehmen und Geld damit verdienen. © dpa

Mitfahrdienst via App - Der Taxi-Konkurrent "Uber" kann seinen umstrittenen Mitfahrdienst in Hamburg vorerst weiter betreiben. Private Autofahrer weiter ihren Mitfahrdienst anbieten.

Die zuständige Verkehrsbehörde will ein Verbot des Fahrvermittlungsdienstes UberPOP zunächst nicht durchsetzen. Das bestätigte Sprecherin Susanne Meinecke.

Uber war gegen ein Verbot vorgegangen und hatte sich an das Hamburger Verwaltungsgericht gewandt. Am Freitagnachmittag hatte das US-Unternehmen dann erklärt: „Uber begrüßt die Tatsache, dass der Vorsitzende Richter des Hamburger Verwaltungsgerichts dem Widerspruch gegen die Untersagungsverfügung stattgegeben hat.“ Damit sei die Verfügung gegen UberPOP somit vorläufig und bis zu einer gerichtlichen Entscheidung aufgehoben. Das seien „tolle Neuigkeiten“ für die Stadt Hamburg, sagte Uber-Manager Pierre-Dimitri Gore-Coty.

Noch kein Urteil

Behörden-Sprecherin Meinecke erklärte dazu, es gebe noch kein Urteil. „Wir warten aber bis dahin mit der Vollstreckung.“ Die Verkehrsbehörde in Hamburg will den Smartphone-Service UberPOP stoppen, weil sie es für unzulässig hält, dass private Fahrer mit ihrem eigenen Auto kommerziell Mitfahrdienste anbieten. Dagegen war Uber vorgegangen.

Bei UberPOP können Privatpersonen ihre Dienste mit dem eigenen Auto anbieten, die Fahrer werden per Smartphone-App bestellt. Daneben bietet Uber auch einen Chauffeurdienst an. Taxifahrer fordern bundesweit ein härteres Vorgehen gegen den App-Anbieter.

Wettbewerb zu Taxi-Geschäft

Mitte Juni hatten Taxifahrer in ganz Europa mit Streiks und Protestfahrten gegen den Vormarsch von Uber und anderer App-Dienste demonstriert. Sie sehen einen unfairen Wettbewerb, weil die Konkurrenz aus dem Internet die gesetzlichen Regeln und zum Teil hohen Lizenzkosten für das Taxi-Gewerbe umgehe.

dpa

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