Können sich Dashcam-Nutzer Probleme einhandeln?
«Ja», sagt Mielchen. «Man kann sich selbst belasten.» Entdeckt die Polizei nach einem Unfall im Auto eine Dashcam, kann sie die Kamera beschlagnahmen. Und wenn die Aufnahme den Besitzer belastet, kann er nicht ohne weiteres auf die Verletzung seines Persönlichkeitsrechts beharren. «Schließlich hat er ja selbst gefilmt», erklärt Mielchen. Sie rät generell vom Einsatz einer solchen Kamera ab.
Wann ist der Einsatz einer Dashcam unbedenklich?
«Es spricht nichts dagegen, solche Aufnahmen für den familiären oder persönlichen Gebrauch zu machen», sagt Hannes Krämer vom Auto Club Europa (ACE). Wenn Autofahrer Landschaften mit der Kamera festhalten möchten, sei das erst mal nicht problematisch. «Dann spielt es auch keine Rolle, dass auf den Videos etwa Kennzeichen anderer Autos zu erkennen sind.» Kärger vom ADAC bewertet die Lage etwas anders. Er sieht selbst das Aufzeichnen ohne die Absicht einer Veröffentlichung kritisch. Sicher ist, dass die Aufnahmen nicht ins Netz gestellt werden sollten. «Hier wird das Persönlichkeitsrecht verletzt, Abmahnungen sind möglich.»