1. Startseite
  2. Leben
  3. Auto

Was tun, wenn's im Ausland rummst

KommentareDrucken

Unfall Auto Urlaub Reise
Verkehrsunfall im Ausland: Die Vorgehensweise nach einem Unfall ist von Land zu Land verschieden. © ADAC

Millionen Deutsche fahren jedes Jahr mit dem Auto in den Urlaub. Über 500.000 mal sind Urlauber jenseits der Landesgrenze in Unfälle verwickelt. Tipps was Sie tun sollten, wenn's im Ausland kracht.

An Ort und Stelle

Nur in Bulgarien, Kroatien, Slowenien, Polen, Rumänien, der Slowakei, Tschechien (ab 100 000 Kronen Schaden) und Ungarn nehmen die Ordnungshüter auch Bagatellschäden auf, da hier für die spätere Schadenregulierung in jedem Fall ein polizeiliches Unfallprotokoll vorgelegt werden muss.

Schmerzensgeld

Verletzte sollten sich von einem Arzt des Reiselandes ein Attest ausstellen lassen. Bei Schmerzensgeldforderungen kann es sonst Probleme mit der ausländischen Haftpflichtversicherung geben.

Totalschaden

Bei einem Totalschaden sollte ein Kfz-Sachverständiger das Fahrzeug vor der Verschrottung begutachten. Die ADAC-Auslandsnotrufstationen informieren über die richtige Vorgehensweise.

Schadensregulierung im EU-Ausland, Lichtenstein, Island, Schweiz oder Norwegen

Schadensregulierung im Ausland

Kurios: So tierisch kann ein Stau sein

 Grüne Karte mitführen

Ratsam ist es in jedem Fall, die Grüne Versicherungskarte mitzuführen. Diese ist innerhalb der Europäischen Union zwar keine Pflicht mehr, hilft aber bei einer eventuellen Schadenregulierung. Außerhalb der EU ist die Grüne Karte weiter vorgeschrieben unter anderem in Albanien, Bosnien-Herzegowina, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Tunesien, der Türkei und der Ukraine.

mm/tz

Auch interessant

Kommentare