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Unfall beim Linksabbiegen - Der erste Anschein zählt

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Linksabbieger haben eine besondere Sorgfaltspflicht. Durch den Blick in den Rückspiegel muss er prüfen, ob die Spur frei ist. Foto: Franziska Kraufmann
Linksabbieger haben eine besondere Sorgfaltspflicht. Durch den Blick in den Rückspiegel muss er prüfen, ob die Spur frei ist. Foto: Franziska Kraufmann © Franziska Kraufmann

Wer links abbiegt, muss besonders gut prüfen, ob die zu überquerenden Spuren frei sind. Er hat eine besondere Sorgfaltspflicht. Das zeigt ein Streitfall, der vor dem Landgericht Hamburg verhandelt wurde.

Berlin (dpa/tmn) - Kollidiert ein Fahrzeug beim Linksabbiegen mit einem Auto, das es überholen will, spricht der Beweis des ersten Anscheins zunächst gegen den Linksabbieger. Dieser muss Umstände für einen besonderen Unfallablauf nachweisen, um den Anschein der Schuld zu erschüttern.

Dies entschied das Landgericht Hamburg in einem Fall (Az.: 302 O 220/14): In diesem fuhr der Autofahrer mit seinem Wagen hinter einem kleinen Lkw, der seine Geschwindigkeit verringerte. Der Fahrer setzte zum Überholen des Lkw an. Als sich beide Fahrzeuge auf einer Höhe befanden, zog der Lkw-Fahrer sein Fahrzeug nach links, um auf ein gegenüber liegendes Grundstück einzubiegen. Die beiden Fahrzeuge kollidierten. Der Autofahrer verlangte Schadenersatz.

Mit Erfolg: Ein Linksabbieger habe eine besonders hohe Sorgfaltspflicht, befand das Gericht. Im Allgemeinen könne er den Unfall vermeiden, wenn er diese einhalte, insbesondere sich durch den Blick in den Rückspiegel davon überzeuge, dass die zu überquerende Spur frei sei.

Der Lkw-Fahrer habe diesen Anschein hier auch nicht erschüttern können. Er habe keine Umstände genannt, aus denen sich ein möglicher anderer Ablauf des Unfalls ergeben könnte. Auf die Entscheidung des Landgerichts Hamburg macht die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam.

Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht

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