Ein ausgelöster Airbag kann und darf nicht wiederverwendet werden. "In so einem Fall muss das komplette Airbagmodul mit Luftsack, Gasgenerator und Steuergerät ersetzt werden", sagt Gutemann.
Der Klassiker ist der Front-Airbag, der für den Fahrer im Lenkrad und den Beifahrer in der Armaturenblende integriert ist. Er wird seit gut 30 Jahren serienmäßig verbaut, hinzugekommen sind diverse andere Systeme. "Beim Seitenaufprall werden beispielsweise im Sitz integrierte Seitenairbags verbaut, zudem gibt es noch seitliche Airbags für den Kopfschutz, die im Dachhimmel integriert sind", sagt Gutemann. Knieairbags wiederum werden in der unteren Armaturentafel eingesetzt und sollen bei einem Crash die Sitzposition des Fahrers günstig beeinflussen und so Verletzungen vorbeugen.
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Ein weiterer Trend: sogenannte Center-Airbags zwischen Fahrer und Beifahrer. Gearbeitet wird zudem an Airbags für die Rücksitzinsassen und an Konzepten zur vorzeitigen Auslösung der Luftsäcke: Durch ihre Umfeldsensorik sollen Fahrzeuge dabei schon vor einem Crash die Insassenschutzsysteme quasi "vorwarnen" und zum Beispiel die Seitenairbags bereits früher auslösen, erklärt Gutemann.
Airbags gibt es seit den 1970er Jahren, zunächst vereinzelt in amerikanischen Autos. In deutschen Autos sind sie seit 1980 serienreif – gesetzlich vorgeschrieben sind sie bis heute aber nicht. Aus Sicht des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) ist das auch nicht nötig. Er verweist auf die ECE-Regelung 137, die bestimmte Werte für Dummies bei einem Crashtest vorschreibt.
"Darüber hinaus werden beim Euro NCAP Test unter anderem Punkte für die Insassensicherheit vergeben", erklärt Welf Stankowitz vom DVR. Kein Autohersteller könne es sich leisten, hier schlechtere Werte aufgrund fehlender Airbags zu erhalten.
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dpa/tmn