1. Startseite
  2. Leben
  3. Auto

Urteil: Kein Alkohol nach Unfall trinken

KommentareDrucken

Alkohol Auto Verkehr
Wer in einen Unfall verwickelt ist, der sollte auf den Schreck keinen Alkohol trinken – zumindest nicht, bevor die Polizei eintrifft. © dpa

Berlin - Wer in einen Unfall verwickelt ist, der sollte auf den Schreck keinen Alkohol trinken – zumindest nicht, bevor die Polizei eintrifft. Warum Sie darauf verzichten sollten, lesen Sie hier.

Genehmigt sich ein geschockte Autofahrer doch ein Schlückchen, verliert er den Versicherungsschutz – egal, ob er später nachweisen kann, dass der Alkohol nicht vor, sondern erst nach dem Unfall getrunken wurde. Das hat das Kammergericht Berlin entschieden (Az. 6 U 209/09).

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, war der betroffene Autofahrer mit seinem Leasingfahzeug gegen eine Ampel gefahren. Der Mann war nach Ansicht der Polizei zum Unfallzeitpunkt betrunken, während er selbst angab, er habe erst nur kurz nach dem Ereignis einen Schluck zur Beruhigung zu sich genommen.Die Versicherung jedenfalls verweigerte zu Recht jegliche Leistungen, stellte das Gericht fest.

Dabei spielte die Vorher-Nachher-Frage des Alkoholkonsums keine Rolle, denn auch durch einen nachträglichen Schluck verletze der Mann seine Obliegenheiten. Er verhindere damit zumindest grob fahrlässig die Feststellung einer möglichen Voralkoholisierung.

(ampnet/jri)

Auch interessant

Kommentare