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Polizist darf bei Rotlichtverstoß schätzen

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"AEG"-Werk droht Schließung
Rotlicht an der Ampel heißt Stopp. © dpa/dpaweb-mm

Zeigt die Ampel länger als eine Sekunde rot, kann ein Rotlichtverstoß für Verkehrssünder ganz schön teuer werden. Eine exakte Zeitmessung ist, laut einem Urteil, aber dafür nicht nötig.

Wer über eine rote Ampel fährt, kann auch ohne Zeitmessung der Polizei zur Rechenschaft gezogen werden. Die Beamten müssen jedoch Indizien vorlegen können, woran sich erkennen lässt, dass die Ampel zweifelsfrei länger als eine Sekunde auf Rot stand. Das hat das Amtsgericht Lüdinghausen entschieden (Az. 19 OWi-89 Js 1024/14-97/14).

Rotlicht länger als eine Sekunde?

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, hatte ein Autofahrer eine rote Ampel überfahren. Dabei hatte ihn ein Polizeibeamter außerhalb der Dienstzeit beobachtet. Da er deshalb auch keinen Polizeiausweis bei sich hatte, stellte er den Verkehrssünder nicht sofort zur Rede, sondern erst am nächsten Tag, als er wieder im Dienst war. Der Fahrer gab zu, zur fraglichen Zeit dort gewesen zu sein, bestritt aber, einen Rotlichtverstoß begangen zu haben. Der Beamte aber war sich sicher, dass die Ampel deutlich länger als eine Sekunde Rot gewesen war. Das bedeutet 200 Euro Bußgeld und vier Punkte im Verkehrszentralregister.

Der Beschuldigte ging daraufhin vor Gericht und räumte ein, möglicherweise von der Sonne geblendet worden zu sein Das hielt der Richter nicht für ausgeschlossen. Der Polizist war sich dagegen sicher, dass die Ampel bereits mehrere Sekunden rot gewesen war. Da er aber weder auf die Uhr geschaut noch anderweitige Messungen vorgenommen hatte, langte dem Gericht die rein gefühlsmäßige Schätzung für die volle Strafe nicht. Es glaubte dem Polizisten zwar, vermisste aber weitere Indizien.

Der Beschuldigte wurde vom Gericht wegen eines einfachen Verstoßes verurteilt, so als wäre die Ampel noch nicht eine ganze Sekunde auf Rot gewesen. In diesem Fall verhängte das Gericht wegen fahrlässiger Nichtbefolgung eines Wechsellichtzeichens eine Geldbuße von 120 Euro.

Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße
TatbestandEuroPunkteMonat(e) Fahrverbot
Ampel bei \"Rot\" überfahren901
Ampel bei \"Rot\" überfahren mit Gefährdung20021
Ampel bei \"Rot\" überfahren mit Sachbeschädigung24021
Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem \"Rot\" überfahren20021
Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem \"Rot\" überfahrenmit Gefährdung32021
Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem \"Rot\" überfahrenmit Sachbeschädigung36021

Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

ampnet/jri

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