1. Startseite
  2. Leben
  3. Auto

Verkehrsregeln auf Parkplätzen: Nicht in jedem Fall gilt rechts vor links

KommentareDrucken

Autofahrer sollten auf Parkplätzen unter anderem ständig bremsbereit sein und ein besonderes Augenmerk auf ein- und ausparkende Fahrzeuge haben.
Autofahrer sollten auf Parkplätzen unter anderem ständig bremsbereit sein und ein besonderes Augenmerk auf ein- und ausparkende Fahrzeuge haben. © VW

Die Parkplatzsuche in Parkhäusern oder auf Supermarktplätzen kann schon stressig genug sein. Und außerdem muss man auf die Verkehrsregeln achten. Doch welche gelten?

Stehen vor öffentlichen Parkhäusern oder Supermarktparkplätzen Schilder mit dem Verweis auf die Gültigkeit der Straßenverkehrsordnung (StVO), bedeutet das nicht, dass auch die "rechts-vor-links"-Regel automatisch greift. Darauf weist die R+V24-Versicherung hin.

Autofahrer sollten auf Parkplätzen stets bremsbereit sein

Diese Vorschrift kommt nach Einschätzung der Assekuranz nur dann zum Tragen, wenn Fahrspuren eindeutig festgelegt sowie markiert sind und damit Straßencharakter haben. Allerdings entbinde eine fehlende Markierung nicht von der Befolgung des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme, so die Versicherung weiter.

Autofahrer sollten auf Parkplätzen unter anderem ständig bremsbereit sein und ein besonderes Augenmerk auf ein- und ausparkende Fahrzeuge haben. Missachtet ein Autofahrer dies, könnte er bei einem Zusammenstoß für den Schaden aufkommen müssen oder eine Teilschuld zugewiesen bekommen, ganz gleichgültig, ob er von rechts oder links kommend unterwegs war.

Auch interessant: Richtig parken will gelernt sein - Darauf sollten Sie achten.

Parken: Gilt der Samstag als Werktag?

Werktags 9 bis 23 Uhr nur mit Parkschein: Jeder der einen Parkplatz sucht, kennt das. Aber was bedeutet eigentlich werktags? Muss ich auch am Samstag einen Parkschein ziehen? Im Straßenverkehr ist der Samstag laut mehreren Gerichtsurteilen ein Werktag.

Stellen Sie sich also an einem Samstag auf einen Parkplatz, der werktags einen Parkschein vorschreibt, sollten Sie ein Ticket ziehen. Ansonsten droht nämlich ein Strafzettel. Aufgepasst: Auch Geschwindigkeitsbegrenzungen, die nur werktags gültig sind, müssen samstags beachtet werden.

Zwar arbeiten die meisten Menschen an Samstagen nicht mehr, so gilt der Tag aber im allgemeinen Sprachgebrauch als Werktag. So hat das Oberlandesgericht Hamm im Jahr 2001 (AZ: 2 Ss OWi 127/01) in einem Fall der Geschwindigkeitsübertretung an einem Samstag entschieden, wie das Online-Portal Juraforum erklärt.

Lesen Sie hier: Dürfen Männer auch auf Frauenparkplätzen parken?

Hunderttausende Strafzettel wurden vom OLG Frankfurt für ungültig erklärt - was hat das für Folgen für Parksünder?

Elfriede Munsch/SP-X/anb

Auch interessant

Kommentare