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Vorfahrt für Radler auch in falscher Richtung

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Fahrrad
Das Gericht erklärte, dass grundsätzlich eine größeren Gefahr von einem Auto als von dem Fahrrad ausgehe. © dpa

München - Wer auf dem Radweg in falscher Richtung fährt, verliert nicht automatisch die Vorfahrt. Ein Gericht sprach einer Fahrradfahrerin bei einem Unfall nur eine Mitschuld zu.

Im vorliegenden Fall musste die Radlerin nach einem Zusammenstoß mit einem abbiegenden Auto im August 2008 lediglich ein Drittel des Schadens zahlen.

Das hat das Amtsgericht München in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden (AZ 343 C 5058/09 vom 5. Juni 2009). Zu zwei Dritteln muss der Autofahrer die Reparaturkosten selbst tragen. Der Fahrer hatte nach rechts abbiegen wollen. Die Radlerin, die ihm auf dem Radweg der Vorfahrtsstraße in falscher Richtung entgegenkam, sah er zwar, schätzte aber ihre Entfernung falsch ein. Er bog ab, ohne sie im Auge zu behalten.

Bei dem folgenden Zusammenstoß entstand an dem Wagen ein Schaden von rund 2500 Euro. Die Radfahrerin weigerte sich, die Reparaturkosten zu übernehmen, da der Autofahrer ihre Vorfahrt missachtet habe. Die Amtsrichterin erklärte den Autofahrer zu zwei Dritteln für schuldig, da er die Radlerin habe kommen sehen und grundsätzlich eine größere Gefahr von seinem Auto als von dem Fahrrad ausgehe. Die Radfahrerin sei aber mitschuldig und müsse deshalb ein Drittel des Schadens übernehmen. Sie habe nicht in die falsche Richtung und zudem nicht einfach weiterfahren dürfen, als sie das Auto kommen sah. Das Urteil ist rechtskräftig.

dpa

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