Mitte April hatte Volkswagen eine Summe von rund 250.000 Verbrauchern gemeldet, die am Vergleich teilnehmen wollten. Das wären etwa 95 Prozent der 262.000 Kunden, die gemäß den zugrundeliegenden Kriterien zur Annahme des Angebots berechtigt sind. Die Frist für Neuregistrierungen und Ergänzungen fehlender Unterlagen wurde anschließend ausgeweitet.
In den USA, wo die Abgasaffäre im September 2015 ans Licht gekommen war, hatte VW Verbraucher, Händler und Behörden mit Milliardensummen entschädigt. Es gab heftige Kritik daran, dass der Konzern dies in anderen Ländern nicht in ähnlichem Umfang tat - es wäre womöglich aber auch an die finanzielle Substanz gegangen. Tausende Kunden in Deutschland entschlossen sich zu individuellen Klagen. Der vzbv zog mit einem Musterfeststellungsverfahren stellvertretend für mehrere Hunderttausend Dieselfahrer vor Gericht. VW zögerte bei dem Vergleich lange mit Verweis auf die vielen unterschiedlichen Einzelfälle. (ök/ mit Material der dpa) *tz.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.
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